Die Koalition stärkt die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hierzu hat der Bundestag jetzt das sogenannte Teilhabestärkungsgesetz beschlossen, das Bundesozialminister Hubertus Heil vorgelegt hatte.

Das Gesetz bündelt eine Reihe von Neuregelungen: So haben Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu allgemein zugänglichen Einrichtungen, etwa Behörden, Arztpraxen oder Geschäften. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten – insbesondere für Frauen. Damit wird eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

Weitere Regelungen betreffen Ausbildung und Arbeit: Wer im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist, kann künftig über das sogenannte Budget für Ausbildung gefördert werden. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion wichtige Verbesserungen erreicht. So wird etwa das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt, indem eine zusätzliche Vertrauensperson des oder der Beschäftigten hinzugezogen werden kann. Außerdem wird es für Arbeitgeber:innen einheitliche Ansprechstellen geben, die unabhängig und trägerübergreifend in Fragen von Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartner:innen und Lots:innen zur Verfügung stehen.