Deshalb fordert die SPD-Fraktio in ihrem Antrag, der am 21. Oktober 2011 abschließend im Bundestag beraten wurde, die Bundesregierung auf, allen Kindern von Asylbewerbern einen Rechtsanspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu gewähren. Im Sinne der Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen sei eine gesetzliche Regelung nötig. Andernfalls würden beispielsweise Kinder und Jugendliche, die in denselben Einrichtungen untergebracht sind, etwa bei der Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas ausgegrenzt. Diese Ungleichbehandlung ist auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Leistungen auch für alle Kinder von Asylbewerbern
Ausgrenzung beim Bildungs- und Teilhabepaket stoppen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Rahmen eines laufenden oder abgeschlossenen Asylbewerbungsverfahrens in Deutschland befinden, haben derzeit keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Bereich der Sozialhilfe. Nur wer bereits länger als vier Jahre in der Bundesrepublik lebt, erhält diese Leistungen. Bei allen anderen liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde.