Die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern soll verbessert werden. Vorausgegangen war der Entscheidung das Gesetz zur Einstufung dreier Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten. Für jenes Gesetz bedurfte es der Zustimmung des Bundesrates. Das Land Baden-Württemberg stimmte dem nach Verhandlungen mit der Bundesregierung schließlich zu, sodass die notwendige Stimmenanzahl in der Länderkammer zusammenkam. Die aus den Verhandlungen entstandene so genannte Protokollerklärung wird nun in einem Gesetz zur „Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ umgesetzt.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Das entspricht der Beschlusslage der SPD-Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode. Ausnahmen gelten bei rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen, Verdacht auf Drogendelikte und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen. Zudem sollen im Asylbewerberleistungsgesetz künftig Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein. Auch das entspricht SPD-Forderungen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf am Donnerstag in 2./3. Lesung zugestimmt (Drs. 18/3144, 18/3160)

Parallel hat das BMAS per Verordnung geregelt, dass künftig die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete nach 15 Monaten entfällt. Sie entfällt sofort, wenn die Betroffenen hochqualifiziert sind oder eine deutsche oder in Deutschland anerkannte Ausbildung haben. Die Verordnung ist bereits im November in Kraft getreten.