Nicht nur in Polen und Tschechien hat es auch in diesem Jahr wieder Flutkatastrophen durch Extremwetterlagen gegeben. Auch in Deutschland haben Wind und Regen wieder große Schäden in der Landwirtschaft, auf den Straßen, an Häusern und Stromtrassen angerichtet. Die Katastrophenwarnung wurde zwar verbessert. Doch für die Renaturierung müsste noch mehr getan werden, um Menschen, Tiere, Pflanzen, Ufer, Innenstädte und Ortkerne zu schützen. So stellten World Wide Fund For Nature (WWF) sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erneut fest, dass zu wenig landwirtschaftlich genutzte Flächen in Auenlandschaften umgewandelt wurden. Wer nachhaltigen Hochwasserschutz betreiben will, der muss entsprechend handeln.
Bereits im Juni 2010 hat die SPD-Bundestagsfraktion ihren Antrag „Hochwasserschutz europäisch und ökologisch nachhaltig umsetzen – Für ein integriertes Hochwasserschutzkonzept“ in den Bundestag eingebracht.
Die Fehler der Vergangenheit würden zwar gebietsweise rückgängig gemacht, heißt es in dem Antrag. Aber bis heute setzten Flächenversiegelung und der Zugriff auf Überschwemmungs- und Flusseinzugsgebiete für neue Straßen, Bau- und Gewerbegebiete sich weiter fort. Hochwasserschutz muss an den Ursachen ansetzen und nicht nur Symptome bekämpfen. Im Fokus steht dabei die naturnahe Wasserspeicherkapazität für den ökologisch nachhaltigen Hochwasserschutz. Hinzu kommt, dass ein nachhaltiger Hochwasserschutz noch stärker auf der europäischen Ebene verankert und kontrolliert werden muss.
Mit ihrem Antrag, den Schwarz-Gelb abgelehnt hat, forderte die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung u.a. auf,
- im Bereich des Hochwasserschutzes verstärkt auf ökologische und damit nachhaltige Möglichkeiten zu setzen, um den Auswirkungen des Klimawandels, vor allem dem immer öfter einsetzenden Starkregen, nachhaltig begegnen zu können,
- den Hochwasserschutz im Zusammenhang mit Naturschutz, Landwirtschaft und auch der Binnenschifffahrt zu sehen, um effektiv vorgehen zu können,
- die notwendige Rückverlegung von Deichen mit einer Renaturierung der Gewässer und Talauen und einer Verlängerung des Fließweges durch Reaktivierung von Nebenarmen zu fördern und darauf hinzuwirken, dass die Länder dieser Verpflichtung nachkommen.