Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Klageverfahren entschieden, dass zentrale Regelungen des ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Damit stellt das Gericht klar: Die Achtung von Grundrechten, Gleichberechtigung und Menschenwürde ist nicht verhandelbar und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 2021 schränkt die ungarische Gesetzgebung den Zugang zu Informationen über sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erheblich ein und begrenzt die Sichtbarkeit queeren Lebens im öffentlichen Raum. Der EuGH hat nun festgestellt, dass diese Einschränkungen mit den grundlegenden Werten der Europäischen Union nicht vereinbar sind, sagen Carmen Wegge und Falko Droßmann.