"Menschenrechte sind universell gültig und unteilbar. Sie gelten weltweit, in allen Ländern, und in allen Lebensbereichen – gerade auch in der Wirtschaft. Es ist ein großer Fortschritt, dass wir die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen nun auch gesetzlich verankern werden.

Mit dem Vorhaben setzen wir nun zum Ende der Legislaturperiode ein Projekt um, das wir hart im Koalitionsvertrag erkämpft haben. Bis zum Schluss waren die Widerstände groß. Aber die Argumente für das Lieferkettengesetz waren besser. Wir haben jetzt ein gutes Ergebnis, das Menschenrechte schützt, Gerechtigkeit voranbringt und auch im Interesser all jener Unternehmen ist, die heute schon auf die Wahrung der Menschenrechte in ihren Lieferketten achten. Gerade diese Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden, sondern verdienen faire Wettbewerbsbedingungen. Auch dies stellen wir mit dem Gesetz sicher.

Ich hoffe, dass unser Lieferkettengesetz auch den Überlegungen auf europäischer Ebene Schwung verleiht. Es kann eine Blaupause für die Kommission sein, die bald einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten vorlegen soll.“