"Die Unterlagen für die Befragung der Staatsanwaltschaft München zeigen, dass die Geschichte des Leerverkaufsverbots und der Ermittlungen gegen die Financial Times grundlegend neu geschrieben werden muss.

Seit Anfang Februar 2019 führte die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen unbekannt wegen Marktmanipulation im Kontext Wirecard. Anlass war eine Strafanzeige des Unternehmens unter Bezugnahme auf die kritische FT-Berichterstattung. Ende Februar – und damit deutlich vor der Strafanzeige der Bafin im April 2019 - führte die Staatsanwaltschaft schließlich die FT-Journalisten als Beschuldigte.

Am 15. Februar, einem Freitag, erfuhr die Staatsanwaltschaft über Anwaltskanzlei Gauweiler als Vertretung für Wirecard von einem angeblichen Erpressungsversuch gegen das Unternehmen. Bloomberg Mitarbeiter hätten sechs Millionen Euro gefordert, ansonsten würden sie auf ein Angebot der FT eingehen, ebenfalls in die kritische Berichterstattung einsteigen und finanzielle Vorteile erhalten. Die FT hätte darüber bereits viel Geld verdient.

Die Staatsanwaltschaft München hielt diese Geschichte offenbar für so plausibel, dass sie hierüber umgehend die BaFin informierte.

Die BaFin prüfte daraufhin über das Wochenende, ob eine Handelsaussetzung der Aktie in Betracht komme, stand hierzu im Austausch mit der hessischen Börsenaufsicht. Letztlich führte das weitere Verfahren am Montag zu dem bekannten Leerverkaufsverbot.

Dass hierfür eine wilde Erpressungsstory gegenüber einer der bedeutendsten Wirtschaftsstaatsanwaltschaften ausreicht, ist für mich unbegreiflich und zeigt auch Defizite bei den Strafverfolgungsbehörden."