Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mittels Erkennung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte vorgelegt. Mit dem Regelungsvorschlag sollen die Unternehmen verpflichtet werden, Kommunikationsinhalte auf sexuellen Missbrauch zu überprüfen und im Verdachtsfall zu melden und zu entfernen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Bemühen der EU-Kommission, besser gegen die Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch vorzugehen.
 

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Klare Rechtsgrundlagen und koordiniertes europäisches Vorgehen sind beim Bemühen, Online-Kriminalität zu bekämpfen, unerlässlich. Insoweit begrüßen wir den Vorstoß der Kommission. Der Vorschlag bezieht sich nicht nur auf die großen öffentlichen Plattformen, sondern auch auf digitale Kommunikation – also etwa auch auf Individualkommunikation über Messenger oder Email, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegt. Wir werden sicherstellen, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und die IT-Sicherheit gewahrt bleiben.“
 

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Es ist zweifelsfrei richtig und wichtig, einschlägige Straftaten entschieden und effektiv zu verfolgen. Hierzu bedarf es mehr Prävention und einer besseren personellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Dies darf aber im Ergebnis nicht dazu führen, dass jegliche vertrauliche Kommunikation in Frage gestellt wird und eine wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung etwa bei Messengerdiensten aufgebrochen oder umgangen wird.“
 

Jens Zimmermann, MdB, digitalpolitischer Sprecher:

 „Bei dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um einen ersten Entwurf, der jetzt auf europäischer Ebene beraten werden wird. Dabei ist der Koalitionsvertrag für uns die Maßgabe für die Verhandlungen. Dort haben wir allgemeine Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation ausdrücklich ausgeschlossen, verpflichtende Uploadfilter abgelehnt und ein Recht auf Verschlüsselung vereinbart. Wir erwarten, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandelt und alle Maßnahmen unterstützt, die einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs leisten können. Dies jedoch ohne den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Frage zu stellen.“