Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter;
Edgar Franke, zuständiger Berichterstatter:

Die Kultusminister der Länder haben sich heute auf Eckpunkte zur Reform des Staatsvertrags für ein neues Zulassungsverfahren in der Humanmedizin geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren in Teilen verfassungswidrig ist und vorgegeben, die Zulassung bis Ende 2019 neu zu regeln. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der Kultusminister als wichtigen Schritt zur grundlegenden Reform des Zulassungsverfahrens.

„In der SPD-Bundestagsfraktion sind wir schon lange der festen Überzeugung, dass das Zulassungsverfahren in der Humanmedizin dringend reformiert werden muss. Mit dem Masterplan 2020 haben wir bereits Vorarbeit geleistet. Denn wir benötigen vor allem ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die sich der Versorgung der Bevölkerung widmen.

Wir begrüßen, dass künftig neben der Abiturnote noch zwei weitere eignungsbasierte Kriterien bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt werden, die auf die konkrete Eignung für das Medizinstudium verweisen. Dies wird auch dazu beitragen, dass sich die zukünftigen Ärztinnen und Ärzte auf ihre Tätigkeiten vorbereiten können und die Studierendenschaft in der Humanmedizin insgesamt vielfältiger wird.

Wir unterstützen den Vorschlag, die sogenannte Wartezeitquote, bei der Abiturienten oft bis zu fünfzehn Semester auf einen Studienplatz gewartet haben, nicht mehr anzuwenden. Es ist nicht zumutbar, dass ein Teil der angehenden Medizinstudierenden länger auf einen Studienplatz warten muss als andere überhaupt studieren. Das betraf etwa 20 Prozent der Medizinstudierenden.

Der Beschluss zu den Eckpunkten des Staatsvertrags ist ein wichtiger Schritt, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zügig und erfolgversprechend umzusetzen.“