Im Kabinett ist heute das Aus- und Weiterbildungsgesetz beschlossen worden. Darin werden wichtige Instrumente zur Stärkung der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung geschaffen.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:
„Das Erste Weiterbildungsgesetz hat insbesondere zum Ziel, die Weiterbildungsförderung Beschäftigter zu verbessern und die Ausbildungsgarantie umzusetzen. Dazu werden Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe vereinfacht. Außerdem wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt, um Betriebe im Strukturwandel bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten besser zu unterstützen.

Ich freue mich, dass dieses wichtige Ampelprojekt nun in die parlamentarische Abstimmung kommt und wir so bald weitere wichtige Instrumente zur Verfügung haben, um im aktuellen Fach- und Arbeitskräftemangel die inländischen Potenziale des Arbeitsmarktes besser zu heben. Dass Beschäftigte möglichst leicht, günstig und ohne unnötige Bürokratie an Weiterbildungen teilnehmen können, ist im Strukturwandel ein wichtiger Baustein zur Arbeitskräftesicherung.“

 

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:
„Mit der Ausbildungsgarantie realisieren wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages. Die Einführung der Ausbildungsgarantie ist nicht nur ein Bekenntnis zur beruflichen Bildung, sondern zeigt auch, dass wir junge Menschen im Blick haben. Sie wurden gerade in den Jahren der Pandemie oft vergessen. Mit der Ausbildungsgarantie bieten wir jungen Menschen eine Perspektive, wenn sie keinen Ausbildungsplatz erhalten. Wir wollen darüber hinaus das System der beruflichen Bildung weiterentwickeln. Hierzu werden wir beispielsweise das Aufstiegs-BAföG reformieren.

Mit der Ausbildungsgarantie wird ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und ein Mobilitätszuschuss eingeführt, die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen erleichtert und die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche geöffnet. Die Ausbildungsgarantie wird als Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung umgesetzt, die greift, wenn alle Bemühungen - auch mit Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit - scheitern, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden.“