Der Änderungsantrag zu den abschließenden Beratungen im Innenausschuss zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens verbietet die Nutzung von Meldedaten für arbeitsrechtliche Zwecke. Mit dieser Klarstellung haben kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum zweiten Mal verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, erklären Gabriele Fograscher und Johannes Kahrs.