Mit einem neuen Gesetzentwurf (Drs. 18/8625) will die Bundesregierung die rechtliche Stellung der Urheberinnen und Urheber stärken, damit sie ihren gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung besser durchsetzen können. Damit soll ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) haben zum Ziel, die Vertragsparität zwischen den Urhebern und den Verwertern zu stärken – also zum Beispiel zwischen Journalisten und Zeitungsverlegern oder zwischen Schauspielern und Filmproduzenten. „Wir wollen mit unserem Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf Augenhöhe verhandelt wird“, erklärte Christian Lange, SPD-Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in der Ersten Lesung des Regierungsentwurfs.
Der Regierungsentwurf schlägt folgende Regelungen vor:
- Der Urheber, der gegen eine pauschale Vergütung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, erhält das Recht, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig zu verwerten. Seinem Vertragspartner verbleibt ein einfaches Nutzungsrecht, um seine Verwertung fortsetzen zu können.
- Die Kreativen erhalten ein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Recht auf Auskunft über erfolgte Nutzungen.
- Der Grundsatz der angemessenen Vergütung auch für mehrfache Nutzung wird gestärkt.
- Die Vertragsparteien können nur auf der Grundlage von Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregeln von den zuvor beschriebenen Maßgaben zum Nachteil des Urhebers abweichen. Die Fortdauer einer exklusiven Nutzung über das 10. Jahr hinaus kann nach fünf Jahren auch individuell vereinbart werden.
- Es wird ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregelungen eingeführt. Diese gemeinsamen Vergütungsregeln sollen von den jeweiligen Verbänden der Urheber und Verwerter abgeschlossen werden. Halten sich Verwerter dann im Einzelfall nicht an die aufgestellten Vergütungsregeln, können insbesondere die Verbände der Urheber dagegen klagen.
Der Regierungsentwurf und seine Auswirkungen werden nun vom Bundestag sorgfältig geprüft und beraten. „Lassen Sie uns gerne über die Einzelheiten der Regelungen streiten“, forderte Christian Lange seine Kolleginnen und Kollegen im Parlament auf. Denn am Ende sei entscheidend, dass sich die Situation der Urheber und ausübenden Künstler verbessert. Und dazu leiste der Regierungsentwurf einen wichtigen Beitrag, so Lange.
Flisek: „Die Lethargie im Urheberrecht ist vorbei“
Auch Christian Flisek, der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte in seiner Rede im Bundestag, dass Bewegung in die Diskussion um das Urheberrecht komme. Hinsichtlich des nun anstehenden parlamentarischen Verfahrens stellte er klar: „Im Koalitionsvertrag haben wir Farbe bekannt. Wir haben gesagt, wir wollen beim Urhebervertragsrecht etwas für die Urheber tun. Wir wollen die Position der Kreativen, der Urheber in diesem Land stärken.“ Um dieses Ziel zu erreichen, werde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im anstehenden parlamentarischen Verfahren nochmals intensiv überprüft. Man dürfe schließlich nicht vergessen: „Wenn wir das Urheberrecht verhandeln, dann verhandeln wir über die Lohnbedingungen unzähliger kreativ tätiger Menschen in diesem Land“ – und das sei „alle Mühe und alle Anstrengung wert“, so Flisek.
Wenn man den Referentenentwurf des Bundesjustizministers mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf vergleiche, habe es erhebliche Änderungen gegeben, über die man im Detail erneut reden müsse, betont Flisek. „Wir werden uns um viele Dinge kümmern, und wir werden sie uns genau anschauen. Das betrifft die Mehrfachvergütung. Das betrifft die Reichweite des Auskunftsanspruchs, die Frage des Zweitverwertungsrechts. Wir werden uns mit der Situation der Total Buy-outs beschäftigen, und wir werden uns die Frage stellen, ob die Regelungen hierzu derzeit nicht tatsächlich dazu führen, dass Menschen in solche Buy-outs getrieben werden“, kündigte Flisek an.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Seit der letzten Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 ist der Anspruch von Urhebern und ausübenden Künstlern auf angemessene Vergütung im Gesetz verankert. Trotzdem müssen sich Menschen, die in der Kreativwirtschaft tätig sind, noch immer häufig auf für sie ungünstige Vertragsbedingungen einlassen. Mit einer erneuten Gesetzesanpassung will die Koalition deren Verhandlungsposition nun verbessern und deutlich stärken.