„Das Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag des Lobbyregistergesetzes beschlossen. Mit dem Änderungsantrag soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die Bundesregierung erweitert werden. Die jetzt beschlossene Formulierungshilfe ist noch nicht vollständig.

In Verhandlungen mit der Union konnte die SPD-Bundestagsfraktion noch zwei deutliche Verbesserungen durchsetzen, die noch nicht in der jetzt beschlossenen Formulierungshilfe enthalten sind. Sie werden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch ergänzt. Zum einen werden künftig auch Kontaktaufnahmen von Lobbyisten mit Mitarbeitenden im Bundestag zur Registrierungspflicht führen. Zum anderen werden Bundestag und Bundesregierung den Lobbyisten einen einheitlichen und verbindlichen Verhaltenskodex vorgeben.

Wir werden also klare Verhaltensregeln für Lobbyismus gegenüber Bundestag und Bundesregierung schaffen. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden künftig im Lobbyregister veröffentlicht. Lobbyisten, die gegen diese Verhaltensregeln verstoßen, erhalten außerdem keinen Hausausweis und können an öffentlichen Anhörungen des Bundestages nicht teilnehmen.“