Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin;
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:
Die Pleite von Thomas Cook und die Corona-Krise haben gezeigt, dass bei Stornierungen von Reisen Verbraucherinnen und Verbraucher oft lange auf Rückzahlungen warten müssen oder sogar gänzlich leer ausgehen. Die Praxis der Vorauszahlungen bei Reisen muss daher überdacht werden.
„Am 15. März ist Weltverbrauchertag, der in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die Rechte von Reisenden legt. Im Zentrum stehen die Anzahlungen der Kundinnen und Kunden bei Pauschalreisen und Flugreisen. Gerade in weltweit unsicheren Lagen, wie zum Beispiel jetzt aufgrund der COVID-19-Pandemie, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass Anzahlungen für Reisen sicher sind. Hier können Reiseanbietende und Airlines mehr Vertrauen in ihre Produkte schaffen, indem sie umfassenden Verbraucherschutz garantieren. Eine gute Absicherung angezahlter Kundengelder sowie der weitgehende Verzicht auf große Vorauszahlungen sind gute Ansätze, den Verbraucherschutz zu erhöhen. So schützt die Bezahlung eines Flugtickets erst bei Flugantritt nicht nur die Fluggäste, auch Reisebüros wären von belastenden Vorauszahlungen entlastet.
Der geplante Reisesicherungsfonds für Pauschalreisen wird den Verbraucherschutz zudem erhöhen. Mit diesem Fonds werden nicht nur die Kundengelder von Pauschalreisenden vollumfänglich abgesichert, sondern auch die Unternehmen vor Insolvenz geschützt. Damit kann das gute Image der beliebten Pauschalreise weiter gestärkt werden. Wer künftig eine Pauschalreise bucht, ist dann vollumfänglich vor bösen Überraschungen in Form von Rückzahlungsproblemen bei Stornierungen oder Insolvenzen des Reiseanbieters abgesichert.
Ein solcherart vollumfänglicher Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Reiserecht kann das Vertrauen in Reisen, gerade in so unsicheren Zeiten, stärken.“