Am Wochenende sind erneut hunderte Flüchtlinge bei ihrem Versuch, Europa zu erreichen, ums Leben gekommen. Die fortgesetzte Tragödie wiederspricht unseren Werten und ist eine moralische Bankrotterklärung für ganz Europa. Die europäische Staatengemeinschaft muss endlich gemeinsam handeln, um weitere humanitäre Katastrophen im Mittelmeer zu verhindern. Wir brauchen eine effektive Seenotrettung, um Sterben und Leid unzähliger Flüchtlinge zu beenden. Und wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um das menschenverachtende Geschäft der Schlepperbanden in den Herkunfts- und Transitländern wie Libyen zu stoppen. Klar ist: Die Lage wird sich dort nicht über Nacht stabilisieren. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, die kurzfristig Wirkung zeigen.

Flüchtlinge: Europa muss endlich gemeinsam handeln!

Deutschland hat die humanitäre und historische Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene. Das ist zu Recht die Erwartungshaltung unserer Bürgerinnen und Bürger. Ein „Schwarzes-Peter-Spiel“ auf dem Rücken von Kommunen und Flüchtlingen machen wir nicht mit!

Großer Erfolg: Alleinerziehende werden endlich entlastet

Auf der gemeinsamen Klausur der Geschäftsführenden Vorstände der Fraktionen von SPD und CDU/CSU in Göttingen hat unsere Fraktion einen wichtigen Erfolg für mehr Gerechtigkeit in der Familienpolitik erzielt: Wir haben durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Manuela Schwesig, die lange für die Alleinerziehenden gekämpft hat.

Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge haben wir daher dafür gesorgt, dass auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag erhöht werden.

Einbruchskriminalität eindämmen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit 2010 um 25 Prozent gestiegen. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, eines Tages selbst Opfer eines Einbruches zu sein. Für uns ist klar: Wir lassen die Menschen mit diesen Ängsten nicht allein. Wir wollen deshalb Mieter und Wohneigentümer unterstützen, Haus oder Wohnung besser gegen Einbrecher zu schützen. Davon müssen auch Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen profitieren. Deshalb wollen wir Zuschüsse im Rahmen von KfW-Programmen aufstocken und Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch besser fördern. Investitionen in Sicherheitstechnik allein werden das Problem jedoch nicht lösen. Entscheidend ist, dass der Fahndungserfolg steigt. Denn eine hohe Aufklärungsquote ist die beste Abschreckung. Derzeit bleiben jedoch bei drei von vier Einbrüchen die Täter auf freiem Fuß. Um die Ausstattung der Ermittlungsbehörden zu verbessern, hat der Bund deshalb 2015 die Mittel für die Bundespolizei um 100 Mio. Euro erhöht.

Terrorgefahr abwehren – verantwortungsvoll und mit Augenmaß

In dieser Woche beraten wir zwei Gesetzentwürfe, die im Zusammenspiel mit der internationalen Staatengemeinschaft die Aktivitäten von Terroristen gezielt unterbinden: Konkret sollen Reiseaktivitäten in terroristischer Absicht bestraft und durch die Möglichkeit des Personalausweisentzugs besser verhindert werden. Zudem sollen die Finanzquellen von Terrorgruppen durch Schaffung eines eigenständigen Tatbestandes der Terrorismusfinanzierung trocken gelegt werden.

Die richtige Balance zu wahren zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Bedürfnis nach Sicherheit muss daher auch Ziel bei der Ausgestaltung der Fahndungsmethoden sein. Die Leitlinien zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, die Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegt hat, erfüllen diese Maßgabe und sind ein gelungenen Entwurf. Die Leitlinien sind schlecht für die Verbrecher und gut für den Datenschutz. Sie bringen notwendige Verbrechensbekämpfung in Einklang mit unseren hohen Standards zum Schutz persönlicher Daten. Die Leitlinien sehen vor, die Speicherung nur in äußert engen Grenzen und für maximal zehn Wochen zuzulassen. Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. E-Mails sind grundsätzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für die Abrufung von Daten sind hoch und ihre Verwendung auf Grundlage strikter Vorgaben geregelt. Der Katalog der Straftaten ist klar beschränkt auf schwerste Straftaten. Betroffene müssen über den Abruf der Daten informiert werden.

Nachtragshaushalt 2015 – Gute Investition unsere Zukunft

Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).

Wir haben zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:

  • Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
      
  • Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle Höhe erreicht.

Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.