Die Große Koalition macht mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes die Hochschul- und Wissenschaftspolitik fit für die Herausforderungen der Zukunft. Denn wenn der Bundesrat im Dezember seine Zustimmung gibt, darf der Bund von Januar 2015 an die Länder institutionell und dauerhaft bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen.
Für SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil und Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion, ist dies „ein historischer Meilenstein“. Denn zukünftig sind nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch institutionelle Förderprogramme von Bund und Ländern für die Wissenschaft, Forschung und Lehre möglich, wenn diese „überregionale Bedeutung“ haben.
Die SPD-Fraktion werde diese neuen Spielräume nun entschlossen nutzen, so Heil, um weitere Akzente bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zu setzen.
Die SPD-Bundestagsabgeordneten werden sich darüber hinaus auch weiterhin für die zusätzliche Aufhebung des Kooperationsverbots im schulischen Bildungsbereich einsetzen. Das war bis dato mit der Unionsfraktion nicht umzusetzen. „Wir setzen darauf, dass sich mittelfristig die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Kooperationen von Bund und Ländern nicht nur für die Hochschulen und die berufliche Bildung, sondern auch für Kitas, Schulen und Weiterbildung produktiv und sinnvoll sein können“, so Rossmann.