Die öffentliche Verschuldung ist nicht nur in Deutschland aufgrund der notwendigen Banken-Rettungspakete und Konjunkturprogramme seit Beginn der internationalen Finanzmarktkrise im Jahr 2008 stark angestiegen. Hatte Deutschland 2008 gesamtstaatlich noch einen ausgeglichenen Haushalt und eine Neuverschuldung des Bundes von 11,5 Mrd. Euro, betrug die Neuverschuldung 2009 allein beim Bund 34,1 Mrd. Euro. Auch der deutsche Schuldenstand stieg rapide, insbesondere durch die Übernahme der neu errichteten Abwicklungsanstalten für Banken, von 73,5% auf 81,1% des BIP in 2011.
Im Jahr 2011 verzeichneten Bund, Länder und Gemeinden aufgrund der sehr guten konjunk-turellen Lage erfreuliche Steuermehreinnahmen, die sich nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2012 in diesem Jahr und in den Folgejahren fortsetzen werden. Zugleich san-ken die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, für die Kosten der Unterkunft und des Arbeitslosengelds II durch die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
Die Nettokreditaufnahme betrug 2011 insgesamt 17,3 Mrd. Euro für den Bund. Der Haushalt 2012 sah bislang eine Neuverschuldungsermächtigung von 26,1 Mrd. Euro vor, die mit dem Nachtragshaushalt auf knapp 34 Mrd. Euro erhöht werden soll. Die Neuverschuldung wird damit nahezu verdoppelt, ohne dass zusätzliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Energiewende vorgesehen sind. Die Konsolidierungs- und Wachstumspolitik wird damit faktisch beendet und politisch aufgegeben. Dies ist ein grober Fehler und ein fatales Signal an die Partner in Europa. Carsten Schneider: „Die konjunkturell bedingten Mehreinnahmen werden für dauerhafte Ausgaben verwendet, die wie das Betreuungsgeld auch noch ökonomisch schädlich wirken. Frau Merkel und Herr Schäuble nutzen die zusätzlichen Steuereinnahmen als Kitt für die gescheiterte Koalition.“
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Entschließungsantrag (Drs. 17/9961) die Regierung Merkel auf, die Schuldenbremse einzuhalten und auch gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, die die SPD-Fraktion schon dargelegt hat (Drs. 17/4666). Die Regierung muss auf Steuersenkungen verzichten und die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen nutzen, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Außerdem soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der überzogene Managergehälter eindämmt, indem die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal die Hälfte der Beträge, die 1 Million Euro übersteigen, begrenzt wird.