Das wird auch dadurch verstärkt, weil die Aufenthaltsgestattung von Asylbewerbern bislang auf den Landkreis oder die Stadt beschränkt ist, dem bzw. der sie zugewiesen sind. Dort müssen sie nicht nur wohnen, sondern sie dürfen das Gebiet schlicht nicht verlassen. Das führt für die Betroffenen zu einer starken Einschränkung der Bewegunsgfreiheit und zu massiver sozialer Isolation. Das kann niemand wollen. Es gibt zwar Ausnahmen; die sind aber so kompliziert und streng, dass sie kaum jemdand nutzen kann. Außerdem kann ein Verstoß gegen diese strengen Aufenthaltsregelungen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Für die ohnehin leidenden Asylbewerber ist das unerträglich.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in einem Antrag (Drucksache 17/5912), dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen soll, der beinhaltet, dass der räumliche Aufenthalt von Asylbewerbern und Geduldeten nicht länger beschränkt wird. Allerdings sollen die Bewerber auch weiterhin verpflichtet werden können, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde, einem bestimmten Landkreis oder einem bestimmten Bundesland zu nehmen. Das Gleiche soll auch für Geduldete gelten – aber längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Auch für Geduldete mehr Freiraum. Das ist erforderlich, um einen weiterhin gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern und innerhalb der Bundesländer zwischen den Landkreisen oder Kommunen zu gewährleisten. Denn die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden grundsätzlich von den Kommunen getragen. Würde die Wohnortregelung wegfallen, würden wohl vor allem große Städte belastet.

Auch für Geduldete soll mehr Bewegunsgsfreiheit hergestellt werden.

Sie leiden unter jahrelangen, kaum erträglichen örtlichen und sozialen Isolationen. Bei ihnen muss die so genannte Kettenduldung abgeschafft werden: Wer längere Zeit unverschuldet an der Ausreise gehindert ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Dem Antrag zufolge soll die Bewegungsfreiheit bei beiden Gruppen eingeschränkt werden, wenn sie in Straftaten verwickelt sind oder extremistische Vereinigungen unterstützen oder keine Identität angeben wollen. Der Antrag wird an diesem Mittwoch in den Deutschen Bundestag eingebracht.