In den Großstädten können sich Familien keine Wohnungen mehr leisten, auf dem Land können Menschen nicht im Home-Office arbeiten, da es kein schnelles Internet gibt. Nur zwei Beispiele dafür, wie sich Wohnorte auf die Lebensqualität auswirken können. Die Bedingungen sind je nach Region unterschiedlich. Aufgabe des Staates ist es, die Unterschiede so klein wie möglich zu halten. Mit guten öffentlichen Leistungen in unseren Städten und Gemeinden, bei Bildung, Kultur, Gesundheit und Mobilität – und zwar überall in Deutschland.
Unterstützung von Städten und Gemeinden
Dafür müssen die Kommunen finanziell handlungsfähig sein. Der Bund unterstützt sie darin: vor allem, wenn es um gesamtstaatliche Aufgaben geht. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, die Länder und Kommunen bei den Integrationskosten weiter zu unterstützen. Er zahlt ihnen 2019 eine aufgestockte Integrationspauschale von fast 2,5 Milliarden Euro, übernimmt die Kosten der Unterkunft für Asylbewerber und entlastet die Kommunen bei der Gewerbesteuerumlage. Das stärkt die Kommunen in ihrer Planungssicherheit und eröffnet ihnen einen Gestaltungsrahmen für eine verlässliche Daseinsvorsorge.
Städtebauförderung auf Rekordniveau
Die Städtebauförderung wird 2019 auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro fortgeführt. Hinzukommen 200 Millionen Euro für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ und weitere Förderprogramme, etwa für Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, sowie Mittel für den Denkmalschutz.
Schnelles Internet überall
Der Zugang zum schnellen Netz gehört zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger und ist nicht nur eine wichtige Voraussetzung für Unternehmensansiedlungen und neue Arbeitsplätze in den Städten und Gemeinden, sondern auch für den Erhalt und Ausbau der Lebensqualität in den ländlichen Räumen. Mit dem neuen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ soll der flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis unterstützt werden. Mit dem Bundeshaushalt 2019 stehen rund 4,1 Milliarden Euro bereit. Im Ergebnis sollen 32.000 Schulen, 7.000 Gewerbegebiete und 1.700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen sein.
Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes wird auch die Anbindung der Antennenstandorte für die Mobilfunkversorgung besonders im ländlichen Raum unterstützt. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit mobilem Breitband. Mit den Versorgungsauflagen für die 5G-Frequenzversteigerung 2019 wurden dafür wichtige Weichenstellungen vorgenommen.
Investitionen in öffentlichen Nahverkehr
Der Bundestag hat beschlossen, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund mehr Geld in den öffentlichen Nahverkehr investieren kann. Dessen Ausbau ist eine wichtige Aufgabe, um Mobilität für alle sicherzustellen, den CO2- Ausstoß zu verringern und für saubere Luft zu sorgen. Aber die Kosten, die Städten etwa beim Bau von U-Bahn- Tunneln oder Straßenbahnschienen entstehen, können die Kommunen oft nicht aus eigener Kraft bewältigen. Auf Druck der SPD-Fraktion sollen die Investitionen des Bundes deshalb in den nächsten Jahren schrittweise verdreifacht werden – auf 1 Milliarde Euro im Jahr 2021. Insgesamt sind in dieser Wahlperiode Bundesmittel in Höhe von 2,3 Milliarden eingeplant. Damit das Geld vollständig in die Kommunen fließen kann, müssen sich Bund und Länder über die Verfassungsänderung verständigen.
Saubere Luft in den Städten
Der Bund hat im Herbst 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt, um die Stickstoffdioxid-Werte (NO2) in den Städten deutlich zu reduzieren und die EU-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Gefördert wird unter anderem die Anschaffung von Elektrobussen oder die Umrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr und die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Das Programm wurde inzwischen um 500 Millionen Euro aufgestockt. Außerdem werden mit dem Bundeshaushalt 2019 für Hardware-Nachrüstungen bei schweren Kommunaldieselfahrzeugen und bei Handwerkerfahrzeugen zusätzlich 432 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem werden auf Druck der SPD-Fraktion nun die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Pkw geschaffen. Das Ziel: saubere Luft ohne Fahrverbote.
Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
Trotz einer guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland gibt es strukturschwache Regionen, in denen es immer schwieriger wird, eine verlässliche Daseinsvorsorge sicherzustellen. Viele Kommunen sind unterfinanziert, Schwimmbäder und Bibliotheken schließen, junge Menschen ziehen weg – ein Teufelskreis.
Im September 2018 hat deshalb die Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird praktische Vorschläge machen, wie Daseinsvorsorge überall sichergestellt werden kann: bei der digitalen Infrastruktur, der Mobilität, in der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Altenhilfe und Pflege, bei der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit und der Engagementförderung. Die Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunalen Spitzenverbände wird im Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegen.
Die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung ist ein wichtiger Schritt, damit der Bund die Länder in den Bereichen Bildung, Wohnen und Verkehrsinfrastruktur unterstützen darf und damit zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land beiträgt.