Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soz. Integration
Diese hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit Bündnis 90/die Grünen durch Parlamentsbeschlüsse in der 14. Wahlperiode festgelegt. In seinem Beschluss definierte der Bundestag, welche Anforderungen die Bundesregierung zu beachten hat.
Die Arbeitsgruppe „Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration“ ist als Querschnittsarbeitsgruppe durch personelle Verknüpfungen mit den Ausschussarbeitsgruppen fester Bestandteil in den Strukturen der Fraktion. Sie tagt in der Regel aller zwei Monate unter Beteiligung von Vertretern von Gewerkschaften, den Wohlfahrts- und anderen Sozialverbänden sowie eigens eingeladenen Expertinnen und Experten.
Themen mit denen sich die Arbeitsgruppe u. a. bereits beschäftigt hat:
- Armutsrisiko bei Erwerbstätigen, Erwerbslosen, bei Kindern, Geflüchteten, im Alter
- Reichtum
- Überschuldete Haushalte
- Vermögens- und Einkommensverteilung
- Gesellschaftliche Durchlässigkeit, Bildung und Elitenforschung
- Gender Mainstreaming
- Antidiskriminiereung
- Gesellschaftliche Integration von Minderheitengruppen (Spezifische Lebenslagen)
- Gesundheitliche Situation und Pflegebedürftigkeit
- Politische und gesellschaftliche Partizipation (Politische Chancen)
- Wohnbedingungen
- Steuerpolitik
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