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Mehr Recycling, weniger Einwegprodukte
Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden Abfallproduzenten stärker in die Verantwortung genommen. Die Recyclingquoten müssen steigen.Verpackungen sparen – mehr Abfall recyceln
Das Aufkommen an Verpackungen lag 2013 in Deutschland bei über 17 Millionen Tonnen. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Verpackungsmüll möglichst zu vermeiden und mehr davon zu recyceln.Phosphor aus Klärschlamm recyceln
Um die endliche Ressource Phosphor zu schonen und die Abhängigkeit von Importen zu senken, will die Koalition Phosphor aus Klärschlämmen zurückgewinnen.Fluorierte Treibhausgase vermeiden
Damit werden Anforderungen für den Umgang mit und die Vermarktung von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen ergänzt und konkretisiert.Illegale und grenzüberschreitende Beförderung von Abfall bekämpfen
Mit dem Gesetz wird das Abfallverbringungsgesetz u. a. an die EU-Verordnung zur verbesserten Bekämpfung von illegalen Verbringungen angepasst.Weniger Schadstoffe in Batterien
Zukünftig wird die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien stärker eingeschränkt. Damit werden diese gefährlichen Stoffe dauerhaft aus dem Stoffkreislauf entfernt.
Ressourcen schonen durch Recycling
Künftig können Elektro- und Elektronik-Altgeräte verbraucherfreundlicher und ortsnäher entsorgt werden. Ziel ist es, die Sammelmengen der Altgeräte zu erhöhen, um mehr Edelmetalle und seltene Erden daraus zurückzugewinnen und die illegale Verbringung von Elektro-Altgeräten einzudämmen.
Wertvolle Ressourcen wiederverwerten
In Zukunft sollen weniger ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen, sondern vor allem ressourcenschonend dem Recycling zugeführt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Entsorgung von Verpackungsmüll sichern
Die Änderung der Verpackungsverordnung stabilisiert die haushaltsnahe Entsorgung durch das Verbot der Eigenrücknahme und durch Einschränkung von Branchenlösungen.
Verpackungsverordnung geändert
Am 20. März hat der Bundestag die sechste Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen (Drs. 18/496, 18/830). Damit wird eine Richtlinie der EU-Kommission vom Februar 2013 in deutsches Recht umgesetzt.
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