Das Gesetz (Drs. 18/5759, 18/6233) regelt, dass zukünftig die Verwendung von Cadmium und Quecksilber stärker eingeschränkt wird und diese gefährlichen Stoffe somit dauerhaft aus dem Stoffkreislauf entfernt werden. Denn mittlerweile gibt es Ersatzstoffe und neue Technologien, die es bei der Produktion von Batterien ermöglichen, zunehmend auf gefährliche Stoffe zu verzichten.

Damit werden Gefahren und Risiken für Gesundheit und Umwelt abgebaut und die nachhaltige Entwicklung gestärkt.

Das ist von großer Bedeutung, denn die wachsende Verbreitung von neuen mobilen elektronischen Geräten steigert auch den Einsatz von Batterien und damit die Abfallmenge. Deshalb dürfen keine Knopfzellen, die z. B. in Uhren eingesetzt werden, mehr in Verkehr gebracht werden, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten. Außerdem wird nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen ausgedehnt.

Im parlamentarischen Verfahren brachten die Koalitionsfraktionen Änderungen ein: Die Pfandrückerstattung für Fahrzeugbatterien, die online gekauft wurden, wird erleichtert. Und es wird sichergestellt, dass Geräte, die bereits in Verkehr gebracht wurden, weiterhin abverkauft werden können.