Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden die Produktverantwortung der Hersteller ausgeweitet, das Recycling gefördert und die Rechte der Kommunen gestärkt werden. Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit werden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere wichtige Abfallgesetze novelliert. Fortschritte im Recycling und der Abfallvermeidung stehen dabei im Fokus.
Der Gesetzentwurf setzt auf die Verschärfung und Dynamisierung der Recyclingquoten für bestimmte Abfallströme. Produzenten werden stärker in die Verantwortung genommen, für Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte zu sorgen. Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen. Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren. Bund und Länder werden verpflichtet, künftig anspruchsvollere Abfallvermeidungsprogramme als bislang zu entwickeln. Des Weiteren müssen die Beschaffungsstellen des Bundes Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen. Damit jedoch insgesamt weniger Abfälle entstehen, werden auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert.
Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorger zu stärken. Es wurde klargestellt, dass sie ein Klagerecht haben, sollten die geltenden Bestimmungen bei gewerblichen Sammlungen nicht eingehalten werden. Mit diesem Gesetz kommt die Fraktion ihrem Ziel „Raus aus der Wegwerfgesellschaft“ ein gutes Stück näher.
Das Gesetz zum Download;
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919373.pdf