Damit werden Anforderungen für den Umgang mit und die Vermarktung von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen ergänzt und konkretisiert.
Fluorierte Treibhausgase werden vor allem in Kälte- und Klimaanlagen oder zur Schaumherstellung verwendet. Die seit Anfang 2015 geltende EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase hat zum Ziel, bis 2030 die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) schrittweise auf ein Fünftel zu reduzieren. Die Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist der letzte Schritt zur erfolgreichen Realisierung der Ziele der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase in Deutschland.