Weiterbildung – fit für die Arbeit von morgen
Wir unterstützen Beschäftigte im Strukturwandel, den die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und die Erfordernisse des Klimaschutzes mit sich bringen. Wir alle spüren, wie sich dadurch unser tägliches Leben und auch unser Arbeitsalltag verändert. Wir sorgen dafür, dass dabei alle mitkommen und Schritt halten können.
Sich immer wieder Neues anzueignen, ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und die beste Chance auf gute Arbeit – heute und morgen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie vom digitalen Wandel betroffen sind oder sich in einem Beruf weiterbilden wollen, in dem Fachkräftemangel herrscht. Die Unternehmen erhalten nach Größe gestaffelt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss. Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung werden Bestandteil des Beratungsangebots der Bundesagentur für Arbeit. Auf diese Beratung haben Arbeitnehmer:innen ein Recht.
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das wir im April 2020 im Bundestag beschlossen haben, wurde die Förderung weiter verbessert. So erhöhen sich die Zuschüsse, wenn viele Beschäftigte eines Unternehmens Weiterbildung benötigen oder wenn es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Außerdem wurden Voraussetzungen für die Förderung gesenkt, die Antragstellung vereinfacht und zusätzliche Anreize für Weiterbildung bei Kurzarbeit geschaffen. Außerdem haben wir für Geringqualifizierte einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können.
Aufstiegs-BAföG – berufliche Fortbildung fördern
Wir haben das Aufstiegs-BAföG reformiert – ein wichtiger Schritt, um die berufliche Aufstiegsfortbildung noch attraktiver zu machen und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Besonders der Vollzuschuss zum Unterhalt ist uns wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieher:innen, die ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren.
Brückenteilzeit – Arbeit, die zum Leben passt
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzertreten: weil sie sich um ihre Kinder kümmern wollen oder ihre Eltern pflegen, weil sie mehr Zeit für sich brauchen, sich ehrenamtlich engagieren oder sich weiterbilden wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Weg dafür bereitet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.
Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Vor allem Frauen können davon profitieren und riskieren nicht mehr, in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben.
Sozialer Arbeitsmarkt – Chancen für Langzeitarbeitslose
Menschen, die schon lange vergeblich einen Job suchen, erhalten neue Perspektiven auf Arbeit: Zum 1. Januar 2019 wurde ein öffentlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei geht es nicht um 1-Euro-Jobs, sondern um reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich dabei am Tarif- und nicht nur am Mindestlohn. Damit gehen wir über den Koalitionsvertrag hinaus, denn Tarifbindung muss sich für Betriebe und Beschäftigte lohnen! Für den sozialen Arbeitsmarkt werden allein in den nächsten Jahren zusätzlich vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.