Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben und möglicherweise physisch und psychisch stark belastet oder hochtraumatisiert sind.

Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sind bislang diejenigen Jugendämter beziehungsweise örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in denen sie erstmalig registriert werden. Einige kommunale Gebietskörperschaften sind gegenwärtig jedoch überlastet, wodurch eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich ist.

Kinder und Jugendliche besser schützen

Der Bundestag hat daher am 15. Oktober 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, damit die Unterkunft, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland künftig bundesweit koordiniert erfolgen kann (Drs. 18/5921). „Ich möchte nicht, dass Flüchtlingskinder gegen einheimische Kinder und Jugendliche ausgespielt werden. Ich möchte, dass alle in diesem Land gut aufwachsen,“ betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor der Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestags.

Alle Bundesländer haben Aufnahmepflicht

Es wurde eine bundesweite Aufnahmeverpflichtung geregelt, die gleichzeitig den Grundsatz der verbleibenden Zuständigkeit des Jugendamtes am Einreiseort ablöst. Mit der gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht sollen Kommunen entlastet werden, in denen in den letzten Monaten besonders viele ausländische Kinder und Jugendliche ohne Begleitung angekommen sind. Gleichzeitig will der Bund den weiteren Aufbau von Infrastrukturen in allen Bundesländern fördern. 

350 Millionen Euro für Länder und Kommunen

Sämtliche Regelungen beruhen auf sorgfältig austarierten Kompromissen, bei denen das Kindeswohl eine vorrangige Rolle gespielt hat, aber auch die Interessen der Länder hinreichend berücksichtigt wurden. Der Bund wird sich mit 350 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der Kosten beteiligen.

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ begleitet. So soll vor Ort ein gutes Kontakt- und Servicenetzwerk für junge Flüchtlinge geschaffen werden.

Jasmin Hihat