Die Europäische Union hat etwas erreicht, das vor 70 Jahren niemand für möglich gehalten hätte: Mit demokratischen Mitteln wurde die längste Friedensperiode unseres Kontinents eingeläutet, die bis heute anhält.

Verbunden werden die Mitgliedstaaten durch gemeinsame Werte und das Wissen, dass wir gemeinsam mehr erreichen können, als jeder Staat alleine für sich. Nach Jahrhunderten voll von Krieg und Hass ist die Europäische Union zum größten Friedensprojekt der westlichen Welt geworden.

Alle Mitgliedstaaten haben sich dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten das Recht der EU und ihr eigenes Recht achten und durchsetzen. Die EU beruht auf dem Verständnis, dass alle Mitgliedstaaten Grundsätze, wie demokratische Mitbestimmung, effektive und faire Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, Grundrechts- und Minderheitenschutz oder die Gewaltenteilung achten.

Dieses Prinzip wird von einigen Staaten neuerdings infrage gestellt. Die Justizreform in Polen beispielsweise untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz. Die polnische Regierung wollte die wichtigsten Richterinnen und Richter des Landes in den Ruhestand schicken.

Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren und ein sogenanntes Artikel-7-Verfahren ein. Es wurden auch große diplomatische Anstrengungen unternommen, um Polen klarzumachen, dass dieser Weg nicht mit unseren Werten zu vereinbaren ist. Nach ersten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wurde der Richteraustausch schließlich rückgängig gemacht.

Immer wieder für die Werte einsetzen

Das Beispiel zeigt, dass die EU wehrhaft ist. Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die Basis für ein gutes, selbstbestimmtes Leben und wirtschaftlichen Erfolg. Sie sind aber nicht selbstverständlich. Wir müssen uns immer wieder dafür einsetzen, dass diese Werte erhalten bleiben.

Ein einheitlicher europäischer Rechtsraum ist aber auch etwas, was jede und jeden von uns im Alltag betrifft. Mit einem Fingerwisch kann man heute einen Kaufvertrag mit Händlerinnen und Händlern in der ganzen EU abschließen.

Die EU stärkt den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei den Rücken. Bei Online-Einkäufen gilt bei uns eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wenn einem das Produkt nicht gefällt, kann man es zurückgeben.

Stellt sich erst später heraus, dass die Ware mangelhaft ist, hat man Dank der gesetzlichen Gewährleistung zwei Jahre lang die Möglichkeit, den Austausch oder die Reparatur der mangelhaften Ware zu fordern – und das europaweit.

Hüterin des Friedens

Das sind nur einige Beispiele der vielen Verbraucherrechte, die wir der EU verdanken. Sie sind allerdings nichts wert, wenn sie in den betreffenden Ländern nicht eingeklagt werden können.

Die Europäische Union ist die Hüterin des Friedens und unserer Grundwerte sowie eine Garantin der Verbraucherrechte. Wir haben Glück, im Hier und Jetzt zu leben und davon profitieren zu können. Wir müssen gemeinsam dafür arbeiten, Europa für nach uns folgende Generationen zu verbessern und zu bewahren.

Dr. Katarina Barley (SPD) ist Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz