Länder und Kommunen bekommen umfassende Hilfe vom Bund

Bundestag beschließt Gesetz zu schnelleren Asylverfahren

Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir 800.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen.
Samer al Barahmh aus Homs in Syrien sitzt mit seiner Frau Raunh und Tochter Lilian am 11.07.2015 in Neumünster (Schleswig-Holstein) auf einem Bett in der Turnhalle der Gemeinschaftsschule Brachenfeld. Diese musste innerhalb von zwei Tagen für die Aufnahme von Flüchtlingen hergerichtet werden,

Die Politik muss Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann. Dafür hat der Bundestag am 15. Oktober 2015 ein umfassendes Gesetzespaket (ein so genanntes Artikelgesetz) beschlossen (Drs. 18/6185, 18/6386), das an diesem Wochenende bereits in Teilen in Kraft getreten ist.

Das mit der Union vereinbarte Asylpaket enthält unter anderem folgende wichtige Maßnahmen:

  • Von 2016 an erhalten die Länder für die Dauer des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber. Hinzu kommen 670 Euro für einen weiteren Monat im Fall der Ablehnung. Damit löst der Bund sein Versprechen ein, sich von 2016 an strukturell und dynamisch an den Kosten für Flüchtlinge zu beteiligen.
  • Für dieses Jahr wird der Bund seine Soforthilfe nochmals auf insgesamt 2 Milliarden Euro verdoppeln.
  • Der Bund greift Ländern und Kommunen zusätzlich unter die Arme, indem er einen finanziellen Beitrag von 350 Millionen Euro zu den Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer leistet.
  • Darüber hinaus können die Länder eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen. Die Kosten hierfür werden von der öffentlichen Hand getragen, gehen also nicht zu Lasten der Versicherten und der gesetzlichen Krankenkassen.

Für das Gesetzespaket musste der Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 genehmigen.

Zu den Gesetzen:

Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, da dort die gesetzliche Vermutung gerechtfertigt ist, dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Dazu müssen Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, da dort gewährleistet erscheint, dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Das spiegelt sich auch in einer Ablehnungsquote von über 99 Prozent wider. Um die Verfahren effektiv zu gestalten und insbesondere Rückführungen zu gewährleisten, können Antragsteller aus diesen Staaten bis zum Ende des Asylverfahrens zukünftig verpflichtet werden, in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Die Frage, wer Schutz braucht und wer nicht, wird weiterhin in einem fairen Verfahren und nach verfassungs- und europarechtlichen Maßgaben entschieden. Die Koalition hat sich geeinigt, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten künftig alle zwei Jahre überprüft wird.

Gleichzeitig zu den Regelungen hinsichtlich sicherer Herkunftsstaaten wird Bürgern aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans der legale Zugang zum Arbeitsmarkt vereinfacht. Wichtig war den Sozialdemokraten dabei, den Menschen Wege jenseits des Asylverfahrens zu eröffnen: Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den seiner Familie selbst – ohne Sozialleistungen – decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

Asylverfahren: Während der Dauer des Asylverfahrens und danach bedarf es einer Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Hierfür werden zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Zudem werden in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.

Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Auszahlungen von Geldleistungen dürfen längstens einen Monat im Voraus erfolgen.

Bestehende Ausreisepflichten sollen leichter durchgesetzt werden. So soll künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden – damit möglichst keiner untertauchen kann. Die Höchstdauer von Abschiebeaussetzungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate reduziert.

Integrationsmaßnahmen: Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Dazu werden die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte wird der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen werden können. Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.

Klar ist auch: Einen prekären Niedriglohnsektor für Flüchtlinge, z. B. durch eine Absenkung des Mindestlohns für diese Gruppe, wird es nicht geben.

Entlastung der Kommunen: Der Bund beteiligt sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber entstehen. Von 2016 an erhalten die Länder wie beschrieben für die Dauer des Asylverfahrens eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber. Hinzu kommen 670 Euro für einen weiteren Monat im Fall der Ablehnung. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlastet der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Ausländer und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, geben die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel weiter. Für die enthaltenen Abschlagszahlungen erfolgt Ende 2016 eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird.

Sozialer Wohnungsbau: Die Lage am Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt, und der Bedarf nach neuen, bezahlbaren Wohnungen wird durch Asylberechtigte und Flüchtlinge, die mittel- bis längerfristig in Deutschland bleiben, absehbar weiter steigen. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Das soll allen zugutekommen. Um Wohnungsneubau anzureizen, sollen die den Ländern vom Bund zugewiesenen Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2 Milliarden Euro erhöht werden. Im Gegenzug haben die Länder zugesagt, die Kompensationsmittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Gesundheit: Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, etwa Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können. Künftig besteht ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Schutzimpfungen für Asylsuchende.

Gesetzpaket tritt in Kraft

Der Bundesrat hat dem Gesetzespaket am 16. Oktober 2015 zugestimmt. Am 23. Oktober 2015 ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es kann daher in seinen wesentlichen Regelungen bereits an diesem Samstag, 24. Oktober 2015, in Kraft treten.

 

Alexander Linden (Aktualisierung: Jasmin Hihat)

    • Pressemitteilung
      Nr.
      719
      Mit dem heute beschlossenen Asylpaket der Koalition aus SPD und CDU/CSU kann die Aufnahme von Flüchtlingen besser bewältigt, Verfahren beschleunigt und die Integration erleichtert werden. Das hilft den Kommunen bei ihren Kernaufgaben in der Integrationsarbeit. Jetzt kommt es auf die schnelle und gute Praxis an, dann ist die Herausforderung zu schaffen, sagt Bernhard Daldrup.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      723
      Weltweit hungern 800 Millionen Menschen. Der Welthungertag am 16. Oktober ist Anlass, auf das Schicksal der Betroffenen aufmerksam zu machen. Dabei stellt der Welthunger-Index 2015 einen engen Zusammenhang zwischen bewaffneten Konflikten und Hunger dar, erklären Axel Schäfer und Sascha Raabe.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      718
      Die heutige Debatte im Deutschen Bundestag zeigt deutlich: Wir müssen jetzt handeln und die folgenden zehn Punkte schnellstmöglich umsetzen. Dabei ist es wichtig, gemeinsam mit unseren internationalen Partnern vorzugehen, sagt Axel Schäfer.
    • Statement von Christine Lambrecht
      Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin zum Asylpaket: "Wir beschleunigen Asylverfahren, sorgen für eine faire Kostenverteilung und legen den Grundstein für eine rasche Integration der schutzbedürftigen Flüchtlinge. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen für schnellere Rückführungen".
    • Statement von Hubertus Heil (Peine)
      SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil fordert einen Durchbruch in der Bildungspolitik, um Bildungschancen von der sozialen Herkunft unabhängig zu machen und die vielen jungen Flüchtlinge erfolgreich zu integrieren.
    • Interview
      SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann spricht sich für ein europäisches Asylrecht aus. Dann würden Flüchtlinge in allen Ländern in gleichartig organisierten Verfahren und nicht vor nationalen sondern vor europäischen Gerichten ihr Recht auf Asyl erstreiten können. Bis dahin sei es aber ein weiter Weg.
    • Artikel
      Die Flüchtlingszahlen stellen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Damit Deutschland seiner humanitären Verantwortung gerecht werden kann, bringt die Koalition ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg.