Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, hat die Koalition im Herbst beschlossen, den Verbrauch von Kohlendioxid (CO2) beim Autofahren oder Heizen von 2021 an schrittweise teurer zu machen. Der SPD-Bundestagsfraktion war es dabei von Anfang an wichtig, für sozialen Ausgleich zu sorgen. So wurde etwa die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr gesenkt. Pendlerinnen und Pendler mit langen Arbeitswegen werden über die Pendlerpauschale entlastet. Die so genannte EEG-Umlage für Ökostrom wird gesenkt. Die Erhöhung des Wohngeldes, die der Bundestag nun beschlossen hat, ist ein weiterer Baustein, um soziale Härten im Kontext der CO2-Bepreisung zu vermeiden.
Mit dem Wohngeld werden Menschen mit niedrigen Einkommen durch einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für das Eigenheim unterstützt. Mit dem neuen Gesetz wird das Volumen des Wohngeldes ab dem Jahr 2021 um zehn Prozent erhöht. Die Entlastung erfolgt zum 1. Januar 2021 in Form eines CO2-Zuschlags und wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Da das Wohngeld vom Einkommen abhängig ist, fällt die Erhöhung bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.
Von der Entlastung werden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter auch rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.