Verbraucherinnen und Verbraucher werden es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen werden verpflichtet, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Das ändern wir per Gesetz.

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Es war zunächst bis Ende 2025 befristet – die Evaluation hat gezeigt: Das Gesetz wirkt! Deshalb haben wir es jetzt entfristet, es gilt dauerhaft.