Mit ihrem Positionspapier, das während der Fraktionssitzung am Dienstag beschlossen wurde, besteht die SPD-Bundestagsfraktion darauf, die EU-Regelung zum so genannten Opt out (Möglichkeiten, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) national zu untersagen) konsequent im Sinne des Koalitionsvertrags zu nutzen.

Die nationale Umsetzung der EU-Regelung soll so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann, damit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben können.

Zudem fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass sich Deutschland bereits bei Zulassungsverfahren auf EU-Ebene kritisch positioniert und die bisherige Enthaltungspraxis beendet wird. Außerdem soll gentechnikkritische Forschung ein stärkeres Gewicht erhalten.

Der Hintergrund ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Auffassung vertritt, die Umsetzung könne nur auf Länderebene erfolgen, da die GVO-Anbauverbote nur regional rechtssicher begründet werden könnten.

Die mitberatenden Ministerien, die von der SPD geführt werden, sehen das anders; das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit treten für eine bundesweite Regelung ein.

So heißt es in einer internen Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz (für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit), „dass die Gründe für ein nationales Verbot nicht im Widerspruch zur Umweltrisikoprüfung stehen dürfen. Da die beiden Verfahren zum Teil parallel laufen und sich gegenseitig beeinflussen können, ist es wichtig, dass die Kompetenz für beide Verfahren in einer Hand, also bei den Bundesbehörden, bleibt. So kann nur die Bundesbehörde bestimmte Einschränkungen in der Risikobewertung der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Red.) fordern, die einen Spielraum für umweltpolitische Gründe auf nationaler und Länder Ebene ermöglichen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass Entscheidungen auf Bundesebene den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Verbotes nehmen.“

Auch die Bundesländer haben mehrfach eine bundesweite Regelung gefordert, so im Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 5.9.14, im Beschluss des Bundesrates vom 11.4.14, auf der Umweltministerkonferenz am 24.10.14 und zuletzt auf der AMK am 20.3.15.