Sollte im Internet alles kostenfrei für jedermann verfügbar sein, wie es einige vorschlagen?
Wir hoffen dass wir über diesen Debattenstand inzwischen hinweg sind und auch der „Angstreflex“, allzu populistische Forderungen nicht mit sachlichen Argumenten kontern zu können, abgenommen hat. Im Internet gibt es aus gutem Grund unterschiedliche Angebote – von „kostenfrei“, da werbefinanziert, über den Einzelabruf gegen Entgelt bis hin zu Abo-Modellen. Die privaten Radio- und Fernsehsender bieten mit ihren Rundfunk- und Online-Angeboten im Netz das komplette Portfolio an. Eine „alles kostenlos“-Mentalität schafft nicht nur keine, sondern vernichtet Werte in Deutschland und Europa – wo innovative geistige Leistungen eine der wenigen verbliebenen originären „Rohstoffe“ sind. Wertschöpfung im Digitalen bleibt eine große Herausforderung. Unsere Unternehmen haben in den letzten Jahren erfolgreich Geschäftsmodelle etabliert, was auch die SPD immer wieder eingefordert hat. Nun sollten wir aber auch hellwach sein, wenn mit Forderungen wie nach dem Wiederverkauf digitaler Güter Positionen eingerissen würden, die mühsam erarbeitet worden sind. Sehr zurückhaltend muss man daher auch Forderungen nach einem Wiederverkauf digitaler Güter begegnen, weil damit eine digitale Entwertung durch die Hintertür droht.
Die SPD-Fraktion will den Urheber im Verhältnis zum Verwerter stärken und das Einkommen des Urhebers fair und angemessen gestalten. Wie kann das am besten geschehen, und wie könnte ein angemessenes Einkommen des Urhebers aussehen?
Die Frage verdeutlicht die große Herausforderung der Debatte, nämlich die tatsächliche Berücksichtigung aller Beteiligten. Eigentlich gehen die SPD-Thesen davon aus, einen „fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen“. Im „Unterbau“ dieser drei Säulen verkürzen sich dann aber die konkreten Vorschläge meist auf Urheber und Nutzer – ganz, als ob die „Verwerter“ weder Nutzer noch Kreative im Blick hätten. Das verkennt sowohl kreative Leistungen derjenigen, die wie die Sender in ihren Programmen eine Fläche für kreatives Schaffen bieten, als auch die Zusammenhänge der Kultur- und Kreativwirtschaft, die eben auf das Zu-sammenwirken und nicht auf ein Gegeneinander der einzelnen Teilbereiche angelegt sind. Das haben wir mit der Gründung der Deutschen Content Allianz unterstrichen. Wenn man also über Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts nachdenkt, dann muss man dies an allen Stellen tun, ohne eine der drei Säulen auszublenden. Die Produktion von Inhalten muss sich für diejenigen, die sich marktwirtschaftlich finanzieren, in einer Gesamtbetrachtung rechnen – erfolgreiche Produktionen müssen auch die weniger erfolgreichen Projekte tragen.
Die SPD-Fraktion lehnt eine Kulturflatrate als allgemeine Pauschale für jedermann ab, kann sich aber pauschale Vergütungsmodelle in Teilbereichen wie bspw. Musik und Film vorstellen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Das hat der Markt schon heute geregelt, wenn man sich unsere Bereiche Radio und TV ansieht. Gerade im audiovisuellen Bereich reicht das Angebot von Senderwebseiten mit begleitenden Infos über Catch Up-Dienste, Streaming-Angebote oder Video On Demand. Und auch bei der Verfügbarkeit der Inhalte hat sich enorm viel getan. Eine Kulturflatrate wäre demgegenüber kontraproduktiv und würde den Markt kaputt machen, darüber sind sich inzwischen viele einig. Wo man noch über weitere Vereinfachungen nachdenken sollte, ist der Erwerb von Online-Musikrechten, wenn diese beispielsweise von den Sendern als Hintergrund für Filme und Produktionen auch online verwendet werden. Hier gilt es, die EU-Richtlinie zu den Verwertungsgesellschaften und deren Auswirkungen zu begleiten.
Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums ausgerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Wie sollten dennoch die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern neu justiert werden? Sollten die inkriminierten Inhalte entfernt werden?
Die Beantwortung beider Fragen lässt sich gut zusammenfassen. Leider hatte die Debatte über ein Warnhinweismodell und ähnliche Optionen bislang in Deutschland keine echte Chance, sachlich geführt zu werden. Information und Aufklärung der Nutzer wären immer ein erstes Mittel – und sei es auf den Webseiten selbst. Der Fokus aus Sicht der Sendeunternehmen liegt aber ganz klar darin gegen die Anbieter selbst, namentlich der illegalen Streaming-Plattformen vorzugehen. Der Weg kann – wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten – nur über bestimmte Einschränkungen bei der Haftung beschritten werden. Dabei sind die strukturell urheberrechtswidrigen Seiten in den Blick zu nehmen, die allen in der Kreativwirtschaft schaden. Wir plädieren hier für einen doppelten Ansatz – sowohl über eine Selbstverantwortung der werbetreibenden Wirtschaft, um diesen Finanzierungsarm auszutrocknen als auch über parallele Anpassungen im Haftungsregime.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Papier „Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ der SPD-Fraktion insgesamt? Haben Sie darüber hinaus Anregungen?
Die Thesen sind ein guter Auftakt, wenn sie ebenso wie der Kreativpakt jetzt ausgewogen und unter Beteiligung aller nachgehalten werden. Dabei muss ein Fokus – wie bereits erläutert – aber ganz klar auch auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die sogenannten Verwerter liegen. Auch wenn der Begriff der Leistungsschutzrechte in der öffentlichen Debatte momentan sehr einseitig dem neu eingeführten Recht der Presseverlage zugeordnet wird, so sind die entsprechenden Schutzrechte in anderen Bereichen wesentliche Grundlage für digitale Wertschöpfung. Diese Basis muss weiter gestärkt werden – im Falle der Sendeunternehmen zum Beispiel durch Schließung bestimmter Schutzlücken, die aus veralteten rechtlichen Bestimmungen resultieren. Dies reicht von einer EU-rechtlich zwingenden Einbeziehung in die Pauschalabgabe über Anpassungen im Recht der öffentlichen Wiedergabe bis hin zu einem weltweiten Senderechtsabkommen bei der WIPO. Wenn wir über ein zukunftsfähiges digitales Urheberrecht reden, muss die Basis in dieser Legislatur gelegt werden.
„Zum Thema "Nutzen und Vergüten. - Was ist zu tun im Urheberrecht?" laden VPRT und VG Media unter der Schirmherrschaft von Martin Dörmann, Medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, am 20. März 2014 um 12:00 Uhr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft in Berlin ein. Die Teilnahme ist nur für geladene Gäste möglich. Weitere Informationen:
http://www.vprt.de/verband/termine/content/nutzen-und-verg%C3%BCten-was-ist-zu-tun-im-urheberrecht
Das Interview führte Alexander Linden
Kreativität ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts! Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen machen sich stark für eine bessere soziale Absicherung, ein modernes Urheberrecht und kulturelle und wirtschaftliche Förderung. Gemeinsam unterstützen sie den Kreativpakt der SPD-Bundestagsfraktion.