Das Bundesverfassungsgericht hat Kanzlerin Merkel erneut die Grenzen aufgezeigt: „Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht“, sagt SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. „Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kommentierte: „Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger.“ Denn Überhangmandate, erklärt er, verliehen einigen Wählern ein doppeltes Stimmengewicht. "Das steht im Widerspruch zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.“

„Jede Stimme muss gleich viel wert sein“, verlangte auch SPD-Fraktionsvizin Christine Lambrecht. Sie wertete die Entscheidung der Verfassungsrichter als „eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“.

Schwarz-Gelb hatte 2011 gegen der Willen der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgeboxt, die laut Gericht gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien verstößt. Durch diese Regelung werden Überhangmandate in einer Masse produziert, die „den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, so die Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Dazu sagt Thomas Oppermann: „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass  ihre Stimme genausoviel wert ist wie die der anderen.“ Die SPD-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht. „Wir wollen Überhangmandate ausgleichen“, so Oppermann.

Die schwarz-gelbe Koalition wollte „im Alleingang ein Wahlrecht durchdrücken, das elementare Grundlagen des Grundgesetzes missachtet“, kritisierte Frank-Walter Steinmeier. Nun muss bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 ein neues Wahlrecht geschaffen werden. Thomas Oppermann: „Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit.“