Der Bundestag hat neue Regeln beschlossen, mit denen das Urheberrecht auf die Anwendung im Internet angepasst wird. Künftig haften Betreiber von Plattformen für Inhalte ihrer Nutzer urheberrechtlich, wenn diese geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen.
„Die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht erzielt, damit Künstler für digitale Verwertungen ihrer Werke angemessenen bezahlt werden. Dabei ist uns ein fairer Ausgleich aller Interessen gelungen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat noch einmal deutliche Verbesserungen für die Künstlerinnen und Künstler erreicht. Sie haben jetzt verbesserten Anspruch auf Auskunft über den Umfang, in dem Plattformen und Streamingdienste ihre Werke nutzen und die Erträge daraus. Dadurch wird die gesamte Verwertungskette transparenter, so dass Künstlerinnen und Künstler angemessene Vergütungen durchsetzen können.
Um zu verhindern, dass Künstlerinnen und Künstler, die Vergütungen einklagen, auf einer schwarzen Liste landen, hätte die SPD-Fraktion gerne ein Verbandsklagerecht gegen unangemessen niedrige Vergütungen eingeführt. Das war mit der Union leider nicht zu machen.
Für Nutzerinnen und Nutzer hat die SPD-Fraktionerreicht, dass die gängigen Nutzungsformen wie zum Beispiel Karikatur und Parodie ohne besondere Zweckbindung erlaubt bleiben. Zudem wurde auf Druck der SPD-Fraktion die Vergütungspflicht für gesetzlich erlaubte Zitate wieder gestrichen und die Haftungsregelungen für Plattformen so verändert, dass kein Anreiz entsteht, im Streitfall lieber zu blockieren als einen Inhalt online zu belassen.
Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass Schulen und Universitäten urheberrechtlich geschützte Werke auch künftig für Lehre und Forschung nutzen können. Die entsprechende Schrankenregelung für Forschung und Bildung drohte 2023 auszulaufen. Es wird zudem einen Anspruch auf Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung eingeführt.
Premiuminhalte wie Liveübertragungen von Fußballspielen fallen für die Dauer der Live-Übertragung nicht unter die Regelungen zu mutmaßlich erlaubten Nutzungen und können somit wie bisher weiter exklusiv vermarktet werden. Die Forderung der SPD-Fraktion, die Ausnahme für Live-Sportevents auf wenige Stunden nach Ende der Live-Übertragung zu erweitern, hat die Union abgelehnt.