Mit den Gesetzesplänen reagieren die Koalitionsfraktionen auf die Beeinträchtigungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Folge der Corona-Pandemie. Vorgesehen sind Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase als auch für Studentinnen und Studenten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor allem folgende Verbesserungen vor, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen:
Erstens: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt werden: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden demnach um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der Sondersituation ihre Qualifizierungsziele weiterverfolgen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
Zweitens: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Wer sich während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen und Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung haben. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten nicht auf das BAföG angerechnet werden. Auch die Definition systemrelevanter Branchen und Berufe wird erweitert. Denn viele wollen mit anpacken, ob im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Bereichen. Das soll noch besser honoriert und erleichtert werden.
Dies soll auch für Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gelten.
SPD-Fraktion fordert weitere Verbesserungen für Studierende
Der Gesetzentwurf beinhaltet wichtige Schritte, reicht aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht aus, um Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, werden bisher nicht ausreichend abgebildet. Im parlamentarischen Verfahren wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb weitere Verbesserungen des Gesetzes erreichen, damit Ausbildungen angemessen und qualitätsgesichert zu Ende geführt werden und die laufenden Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt auch unter den Vorzeichen der Corona-Krise weitergetragen werden können.
Unter anderem erwartet die SPD-Fraktion von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass für Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern infolge der Corona-Krise nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, ein schneller, nicht an Stichtage gebundener und stark vereinfachter Zugang zum BAföG geschaffen wird. Denn sie werden sonst nirgendwo finanziell aufgefangen. Das BAföG ist das Gesetz, um Studierenden zu helfen, die nicht aus eigener Kraft ihre Ausbildung finanzieren können.