Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf eines „Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beschlossen (Drs. 19/5465, 19/6090).

Worum es dabei geht: In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Bundesländer und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung.

In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine genau abgerechnete Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Doch es ist klar, dass Länder und Kommunen die Herausforderung, die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter 2015 und 2016 einhergeht, nicht alleine schultern können. Darum haben Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz im September 2018 beschlossen, die Bundesunterstützung für die Integrationskosten um zunächst ein weiteres Jahr zu verlängern und sie einmalig um 435 Millionen Euro für eine bessere Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Länder erhalten mehr Umsatzsteuer

Auch die Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte werden vollständig durch den Bund in Höhe von 1,8 Milliarden Euro finanziert.

Zusätzlich dazu erhalten die Länder einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, der sich aus der Abrechnung der tatsächlichen Fallzahlen ergibt. Auch die Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird 2019 fortgesetzt.

Insgesamt werden Länder und Kommunen damit zusätzlich um circa 2 Milliarden Euro entlastet. Damit ist eine solidarische Verteilung der Integrationskosten bis Ende 2019 gewährleistet.

Da auf dem Markt nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und bisher zu wenig Wohnungen geschaffen wurden, stellt der Bund den Ländern auch hierfür weiterhin Gelder zur Verfügung.

Mehr für den sozialen Wohnungsbau

Das Gesetz legt einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau von 2019 an fest. 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dadurch kann die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bis 2021 insgesamt 5 Milliarden Euro betragen.

Zugunsten der Länder wird mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Aspekt der Umsatzsteuerverteilung neu geregelt. Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird Ende 2018 beendet, weil er vollständig getilgt sein wird. Zukünftig kommen den Ländern dadurch rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuererlös zu.

Damit einher geht auch eine Entlastung für Kommunen, da ein Teil der Gewerbesteuerumlage von 2019 an entfällt, über den die westdeutschen Gemeinden an den Finanzierungskosten des Fonds beteiligt waren.