Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Um das Konjunkturpaket zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2020 in den Bundestag eingebracht. Einen ersten Nachtragshaushalt hatte der Bundestag bereits im März beschlossen, um die Maßnahmen zur Abmilderung der Krisenfolgen zu finanzieren.
Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sollen nun mit rund 103 Milliarden Euro die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen. So werden beispielsweise die geplante Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenzsicherung kleiner und mittlerer Unternehmen werden 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel soll die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro kompensiert, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro anstoßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.
Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro erforderlich. Damit wird die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung um knapp 119 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.
Haushaltsbegleitgesetz
Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets) flankiert den geplanten Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Mit dem Entwurf eines „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen zentrale steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger erhöht und Anreize für Investitionen in Unternehmen gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer, einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für Familien sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden vor. Unternehmen erhalten mehr Liquidität und zusätzliche Investitionsanreize durch schnellere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine vorübergehende Ausweitung der Verlustverrechnung und eine höhere steuerliche Forschungszulage.
Neuer Schub für Wind- und Sonnenenergie
Bereits umgesetzt hat der Bundestag in dieser Woche wichtige Verabredungen des Konjunkturpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Deckelung beim Ausbau von Solarstrom fällt weg. Zudem erleichtert eine neue Regelung den Ausbau von Windkraftanlagen.