Terrorismus effektiv bekämpfen

Spätestens seit dem Jahr 2016 ist der islamistische Terrorismus auch in Deutschland angekommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich konsequent dafür eingesetzt, Terrorismus entschlossen zu bekämpfen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen – mit mehr Demokratie, aber auch mit aller rechtsstaatlich gebotenen Härte.

So wurden etwa die Ausreise in terroristischer Absicht sowie die Finanzierung terroristischer Taten unter Strafe gestellt und können künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch kann bei so genannten Gefährdern, die zum Zweck terroristischer Aktivitäten das Land verlassen wollen, in Zukunft nicht nur der Pass, sondern auch der Personalausweis eingezogen werden.

Darüber hinaus wurden den Sicherheitsbehörden effektive Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus an die Hand gegeben. Neben einer Ausweitung der Videoüberwachung sowie einer verpflichtenden Prepaid-Nutzeridentifizierung bei Handys hat sich die SPD-Fraktion für den Einsatz einer Fußfessel für Gefährder eingesetzt. Zweck einer solchen Fußfessel ist es, den Aufenthaltsort von Gefährdern ständig zu überwachen und dadurch terroristische Anschläge zu verhindern.

Obwohl in Deutschland mittlerweile eines der schärfsten Anti-Terror-Gesetze der Welt gilt, kann es absolute Sicherheit nicht geben. Der beste Weg ist, die Radikalisierung von Menschen von vorneherein zu verhindern. Aus diesem Grund hat sich die Koalition darauf verständigt, Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2018 für Präventionsprogramme gegen den islamistischen Extremismus zur Verfügung zu stellen.

Rechtsextremismus eindämmen

Ausschreitungen gegen Flüchtlinge, Flüchtlingsheime, Helfer, Politiker und Medienvertreter durch rechtsextreme Gewalttäter haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Diese rechtsextremistischen Tendenzen galt und gilt es entschieden zu bekämpfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses ein. Bereits umgesetzt wurden unter anderem die dringend notwendige Reform des Bundesverfassungsschutzes und verbindliche Regelungen für den Einsatz von V-Leuten. So wurden konkrete Kriterien festgelegt, nach denen Personen überhaupt als V-Leute angeworben werden dürfen (ausgeschlossen sind etwa Minderjährige, Schwerstkriminelle oder Personen, die allein von ihrer Tätigkeit als V-Person ihren langfristigen Unterhalt bestreiten würden).

Darüber hinaus hat sich die SPD-Fraktion in dieser Wahlperiode für eine Ausweitung der Kompetenzen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) stark gemacht. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Neben Detailänderungen für eine verbesserte Kontrolltätigkeit des Gremiums wurden auch die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung an das Gremium konkretisiert.

Präventiv agieren

Im Nachgang des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens hat sich die SPD-Fraktion dafür stark gemacht, die staatliche Finanzierung sowie steuerliche Vergünstigungen verfassungsfeindlicher Parteien zu beenden. Eine entsprechende Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung hat die Koalition im Sommer dieses Jahres im Bundestag beschlossen.

Egal ob rechtsradikal, linksradikal oder islamistisch motiviert – bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus ist die Präventionsarbeit von großer Bedeutung. Hier konnte die SPD-Bundestagsfraktion in den letzten vier Jahren eine Verdreifachung der Mittel des Programms „Demokratie leben!“ durchsetzen. Das Programm unterstützt Projekte für ein ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen.