Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchte, dem sollten keine Steine in den Weg gelegt werden. Und wer schon vorher eine Teilzeittätigkeit mit einer Teilrente kombinieren will, dem sollten wir dafür bessere Möglichkeiten bieten.

Die Teilrente kann eine wichtige Hilfe für eine längere Lebensarbeitszeit sein: Es ist besser, wenn jemand von 60 bis 66 Jahren in Teilzeit beschäftigt ist, als wenn er bis 62 Jahre Vollzeit arbeitet und dann komplett aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss. Aktuell beziehen nur 3000 Menschen eine Teilrente; sie ist zu bürokratisch und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu starr.

Wir wollen sie modernisieren, indem wir den Umfang eines Teilrentenbezugs flexibilisieren und die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessern. Zu prüfen ist, ob eine Teilrente bereits ab 60 statt wie jetzt mit 63 Jahren möglich sein sollte. Die Teilrente darf außerdem keine Regelung nur für Gutverdienende sein. Die Abschläge, die auf den früher bezogenen Teil der Rente anfallen, müssen akzeptabel sein. Dazu gehört, dass solidarische Lösungen gefunden werden, indem etwa Sozialpartner diese Abschläge durch tarifvertragliche Regelungen ‚abkaufen‘ können.