Die Schweiz ist ein Vorbild, dort wurde unlängst per Referendum abgestimmt, die Managergehälter zu begrenzen. „Das inspiriert uns“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann zu Beginn der Diskussionsrunde. Thema war die Einführung von Volksbegehren auf Bundesebene, quasi eine Ergänzung der parlamentarischen Demokratie um eine plebiszitäre. Anlässlich der SPD-Initiative, direkte Demokratie per Gesetz auch auf Bundesebene stärker einzuführen, lud die SPD-Fraktion Interessierte zu einem Fachgespräch in den Bundestag.

 

 

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung der SPD orientiert sich mit einem dreistufigen Verfahren aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an der Mehrheit der jüngeren, direktdemokratischen Regelungen einiger Bundesländer. Christine Lambrecht, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, eröffnete mit der Frage: „Brauchen wir neue Formen der repräsentativen Demokratie?“. Schließlich wünschten sich viele Bürgerinnen und Bürger, sich auch zwischen den Wahlen bei relevanten Fragen einbringen zu können.

Daran anknüpfend bekräftigte Thomas Oppermann in seinem Impulsvortrag: „Die Zeit ist reif für mehr direkte Demokratie in Deutschland.“ Sinkende Wahlbeteiligungen zeigten, dass viele Menschen nicht mehr an politische Beteiligung glaubten. „Wir dürfen diese Menschen nicht verloren geben.“, so der SPD-Innenexperte. Zu einem modernen Staat gehörten Teilhabe und Transparenz. Momentan würden Enscheidungen z. B. über Betreuungsgeld und Mindestlohn getroffen, obwohl es andere klare Mehrheiten in der Bevölkerung gebe. „Wir sollten die Macht des Parlaments mit den Bürgern teilen.“ Für viele Menschen sei nicht mehr klar, dass Politik für das Volk gemacht werde. Dafür gebe es berechtigte Gründe, etwa wenn Interessen einer Minderheit mit einer schlagkräftigen Lobby auf Kosten der Mehrheit durchgesetzt werden, so geschehen im Fall der FDP-Mövenpick-Steuer. Doch: „Niemand kann es sich dann mehr leisten, Politik über den Köpfen der Menschen zu machen.“ Auch gehe es, so Oppermann weiter, nicht nur um mehr Mitbestimmung für das Volk, sondern auch um mehr Verantwortung. „In einer Situation, in der man etwas mitentscheidet, kann man sich später nicht beschweren, die Politik tue zu wenig.“ Es ist eine Chance, Menschen wieder stärker politisch zu aktivieren.“

Der Schweizer Botschafter Tim Guldimann begrüßte die Initiative der SPD: „In Deutschland wollen alle mehr Demokratie – quer durch die Parteienlandschaft. Nur konkret wird es selten.“ Mit dem vorliegenden Vorschlag der SPD sei es anders. Guldimann machte die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland deutlich. Ein Unterschied liege in der politischen Kultur. „Wir haben in der Schweiz ein blindes Vertrauen in das Volk.“ Ein weiterer Unterscheid zeige die Beschränkungen, die der deutsche Gesetzentwurf vorsieht. Er kritisierte die zu kurzen Fristen von sechs Monaten und die zum Teil zu hohen Quoren. „Wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten einem Gesetz zustimmen müssten, dann geht man von einer extrem hohen Wahlbeteiligung aus“.

Fabian Wittreck von der Universität Münster konstatierte, dass es rechtlich keine Argumente gegen die vorgesehene Ergänzung des Grundgesetzes gebe. Und noch mehr: „Der Entwurf schöpft nicht aus, was rechtlich möglich wäre.“ Er befürworte, dass der Dialog zwischen Parlament und Volk gestärkt werde.

Schließlich bekräftigte Ralf-Uwe Beck von „Mehr Demokratie e. V.“: „Zehn Versuche für direkte Demokratie hat es schon gegeben. Der jetzige ist der überzeugendste.“ Das liege an dem steigenden Wunsch nach Volksentscheiden vonseiten der Bevölkerung und an dem SPD-Entwurf selbst. Man sehe, was drei Jahre konzentriert erarbeitet wurde. „Wir hoffen, dass die Vorhaben über den Wahlkampf bis in den Koalitionsvertrag gelangen.“, so Beck. „Das Volk soll das erste und letzte Wort haben.“ Er kritisierte die in der Politik vorherrschenden Bedenken, das Volk auch über öffentliche Ausgaben mitbestimmen zu lassen. Denn es habe sich gezeigt, dass, wenn Menschen über Steuergelder verwalten, Schulden, Steuerhinterziehung und öffentliche Ausgaben zurückgingen.

Die anschließende Diskussion wurde von dem demokratiepolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Hans-Peter Bartels geleitet. Er verdeutlichte zu Beginn, dass alle Kommunen, alle Länder, die EU und viele europäische Nachbarn Volksentscheide durchführten. „Es gibt auf Bundesebene eine Lücke, die wir schließen wollen.“ Direkte Demokratie sei dringend nötig, um Politik zu revitalisieren. Im Anschluss wurde die Gefahr, direkte Demokratie mit Populismus zu missbrauchen, debattiert. Der Schweizer Botschafter warnte, dass vor allem eine Gefahr bestünde, wenn hinter der Interessensvertretung das nötige Geld stehe. Thomas Oppermann machte deutlich, dass Demokratie die Herrschaft des Volkes sei. Das könne positive und negative Konsequenzen haben. Problematisch werde es, wenn Vorhaben gegen Grund- und Menschenrechte verstießen. 15 Millionen Menschen, die für ein Gesetz stimmen müssten, sei allerdings ein gewaltiges Hindernis. Er vertraue auf die öffentliche Debatte.

Auch Dieter Wiefelspütz, Mitglied für die SPD im Innenausschuss des Bundestages, griff diesen Aspekt in seinem Schlusswort auf. „Volksherrschaft ist gefährlich, wie auch Demokratie gefährlich ist. Wir können uns irren, das Volk kann es auch.“ Allerdings sei das Volk wie das Parlament auch an das Grundgesetz gebunden. Volksgesetze müssten wie Parlamentsgesetze den Richtlinien des Verfassungsgesetzes entsprechen. Außerdem: „Direkte Demokratie ist ein Wert an sich und eine qualitative Weiterentwicklung unserer Demokratie“.

Lina Beling