Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit zwei Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
„Für uns ist eine gute Ganztagsschule eine Frage der Gerechtigkeit. Sie erhöht die Bildungschancen aller Kinder und sie erhöht die Chancengleichheit. Der soziale Hintergrund entscheidet in der Ganztagsschule weniger über den Bildungserfolg, als ohne Ganztag. Eltern können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek.
Der im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbarte Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
Über die konkreten Schritte dahin wird derzeit mit den Ländern verhandelt.
Vereinbart worden ist, dass die Betreuung für die Kinder von Klasse 1 bis 4 an fünf Tagen in der Woche, acht Stunden am Tag gesichert werden muss, inklusive einer verlässlichen Ferienbetreuung und maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr.
Familienministerin Franziska Giffey zufolge wird auch ein Stufenmodell ab 2025, bei dem man Schritt für Schritt mehr Klassenstufen einbezieht, diskutiert. „Das Entscheidende ist, dass wir damit beginnen, denn der Bedarf bei den Eltern ist da. Auch für die Erwerbsquote von Frauen ist eine gute Kinderbetreuung ein echter Gamechanger“, sagt Giffey.
Nun wird es darum gehen, zügig in kindgerechte Räume und vor allem auch in kompetentes Personal zu investieren. Eine gute Ganztagsförderung braucht Strukturen, in denen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule gut und auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt: Eine Ganztagsbetreuung, die Bildung, Erziehung und Betreuung zusammendenkt, ist ein wichtiger Baustein für mehr Chancengerechtigkeit und eine notwendige Entlastung für Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.