Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist die Sicherung dieser Transportwege umso relevanter.
Mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen konnte die Piraterie vor der Küste Somalias bereits zurückgedrängt werden. Allerdings bleibt die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Flucht- und Migrationsbewegungen.
Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika leistet die EU nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie und zur Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms, sondern trägt auch zur Stabilisierung der Region bei. Die strategische Überprüfung von Atalanta wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich.
Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Atalanta bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Bundeswehr soll unter anderem die für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (Amisom) gecharterten Schiffe schützen, etwa durch die Präsenz an Bord dieser Schiffe. Die Personalobergrenze von maximal 400 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben.