Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Um „noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung“ zu gewinnen, haben die Bundestagsabgeordneten am 14. Januar 2016 in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 18/7055) beraten. Gelingen soll das durch den Abbau möglicher Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung. Im Gesetzentwurf sind konkrete Leistungsverbesserungen, mehr Fördermöglichkeiten und strukturelle Modernisierungen vorgesehen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hubertus Heil betonte im Plenum: „Uns ist der Meister genauso wichtig wie der Master. Diese Novelle wird die größte Ausweitung des Meister-BAföGs seit 2002.“

Für das anstehende parlamentarische Verfahren haben die Koalitionsparteien bereits vereinbart, dass weitere Leistungsverbesserungen in das Gesetz eingebracht werden, kündigten Heil wie auch der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus, an. So soll etwa der Maßnahmenbeitrag höher bezuschusst werden, der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag noch einmal erhöht und der Belohnungserlass weiter ausgebaut werden. „Des Weiteren wollen wir im Parlament den Blick auf kleine Gewerke sowie die Qualitätssicherung der Weiterbildungsmaßnahmen zum Meister, Fachwirt oder Techniker legen“ betonte Rabanus.

Zentrale Punkte des Regierungsentwurfs

Mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen: Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelor-Absolventen (oder mit einem vergleichbaren Hochschulabschluss) einen Zugang zur Förderung bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden. Ein Ziel, für das sich die SPD-Fraktion bereits bei den Koalitionsverhandlungen stark gemacht hat.

Erhöhte Freibeträge und Zuschüsse: Auch die Vermögensfreibeträge sollen erhöht werden: der allgemeine Vermögensfreibetrag von 35.800 Euro auf 45.000 Euro, die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder von 1800 Euro auf 2100 Euro.

Über die mit dem 25. BAföGÄndG erfolgte Erhöhung des Basisunterhaltsbetrages – dieser steigt zum 1. August 2016 von 697 Euro auf 760 Euro – und der Einkommensfreibeträge im AFBG hinaus, sollen auch weitere Leistungskomponenten des AFBG verbessert werden, um die Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Erhöhungsbeträge und des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag, einen größeren Zuschussanteil beim Kindererhöhungsbetrag und einen erhöhten und vereinheitlichten (einkommensunabhängigen) Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende.

Zudem sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines „Attraktivitätspakets Meisterstück“ vor: Der maximale Förderbetrag für das Meisterstück soll von 1534 Euro auf 2000 Euro erhöht werden. Neu ist die Einführung eines Zuschussanteils von 30,5 Prozent auf die notwendigen Materialkosten für das Meisterstück sowie bei der Förderung der Lehrgangs- und Prüfungskosten. Der maximale Maßnahmenbeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungskosten soll laut Regierungsentwurf von 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen.

Um den Anreiz zu erhöhen, nicht nur an der geförderten Vorbereitungsmaßnahme teilzunehmen, sondern auch erfolgreich die Aufstiegsprüfung zu meistern, sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung des sog. Bestehenserlasses („Erfolgsbonus“) vor.

Förderzugang für Ausländer/innen mit Aufenthaltstiteln: Die Mindestvoraufenthaltsdauer für eine Förderung wird für Ausländer von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt. Voraussetzung sind bestimmte Aufenthaltstitel.

Flexiblere und elektronische Antragsstellung: Die Planbarkeit und Transparenz der Förderung insbesondere von vollzeitfachschulischen Maßnahmen wird für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erheblich verbessert. Davon profitieren besonders Menschen, die Aufstiegsfortbildungen in den Sozialberufen absolvieren. Dank einer sachgerechten Pauschalierung entfällt die in den Bundesländern bisher sehr unterschiedlich gehandhabte Berücksichtigung von Unterrichts-Unterbrechungen und von einzelnen oder beweglichen Ferientagen. Die notwendige Fortbildungsdichte eines förderfähigen Lehrgangs wird flexibler gestaltet und ihre Ermittlung wird erheblich vereinfacht.

Zudem werden die Bundesländer wie bereits beim BAföG verpflichtet, bis zum 1. August 2016 auch eine elektronische Antragsstellung zu ermöglichen.
Auch wird unter anderem der Wechsel aus dem BAföG ins AFBG für nach beiden Fördergesetzen förderfähige Fachschüler und Fachschülerinnen vereinfacht.

Ebenfalls neu: Bei langen Bearbeitungszeiten sollen AFBG-Antragstellerinnen und –Antragsteller von einer Vorschussregelung profitieren.