Bei sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken.

Das Gesetz verbietet Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell. Bei Erwachsenen sind solche Behandlungen verboten, wenn die Betroffenen über den therapeutischen Nutzen der Behandlung getäuscht oder nicht hinreichend über Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit aufgeklärt worden sind. Die Durchführung einer Konversionstherapie bei einem Erwachsenen darf nicht durch Drohung erzwungen werden. Auch ein Volljähriger kann nicht wirksam in eine wie auch immer geartete psychische oder physische Behandlungsmaßnahme einwilligen, wenn er dazu in irgendeiner Weise genötigt worden ist. Auch jedes Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien ist künftig untersagt und strafrechtlich sanktioniert.

Die als Konversionsbehandlungen angebotenen schädlichen Maßnahmen bedeuten für die Betroffenen sehr viel Leid. Das Gesetz ist deshalb wichtig für den einzelnen Menschen, dessen sexuelle und geschlechtliche Identität von niemandem beeinflusst werden darf. Es ist aber auch ein Signal für Akzeptanz und Selbstbestimmung in unserer Gesellschaft.