Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben.  Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit dem „Arbeit von morgen“-Gesetz werden Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel künftig noch besser unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.

Förderung von Weiterbildung

Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt fallen künftig dann um fünf Prozent höher aus, wenn eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag vorliegt, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass die besonders vom Strukturwandel betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (zwischen zehn und unter 250 Beschäftigten) um zehn Prozentpunkte höhere Zuschüsse bereits dann erhalten, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens zehn Prozent der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen. Bei größeren Betrieben müssen es 20 Prozent der Beschäftigten sein, die betroffen sind.

Außerdem werden Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert. Damit wird der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Auch gibt es künftig einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.

Verbesserungen bei Kurzarbeit

Im parlamentarischen Verfahren haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten außerdem weitere Verbesserungen durchgesetzt, die in der Corona-Krise wichtig sind. So wird gesetzlich gewährleistet, dass Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen auch per Video- und Telefonkonferenzen rechtssicher möglich ist. Außerdem wird die Möglichkeit erweitert, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bei „außergewöhnlichen Verhältnissen“ auf bis zu 24 Monate zu verlängern: Eine krisenhafte Situation muss nicht wie sonst üblich den gesamten Arbeitsmarkt erfassen, sondern kann auch einzelne Branchen oder Regionen betreffen. Zudem wird Lohn aus einer Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dadurch kann der Entgeltausfall, der trotz Kurzarbeitergeld entsteht, ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Inzwischen hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass ein solcher Hinzuverdienst nicht nur für systemrelevante, sondern vorübergehend für alle Berufe ermöglicht werden soll. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden: Wer wegen Corona die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Diese Ergebnisse des Koalitionsausschusses müssen noch umgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.