Maß und Mitte scheinen in manchen Vorstandsetagen verloren gegangen zu sein. Und da alle Appelle und Selbstverpflichtungen nichts an diesen exzessiven Entwicklungen geändert haben, hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt einen umfassenden Gesetzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern und Boni vorgelegt.
Darin schlägt die SPD-Fraktion unter anderem vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Außerdem soll die Hauptversammlung ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festlegen. Drittens soll der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Vorstände die Bezüge herabsetzen oder Ruhegehälter zurückfordern können.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann stellte auf einer Pressekonferenz klar: „Wir wollen keine Neiddebatte gegen Manager schüren. Außergewöhnliche Leistung muss auch außergewöhnlich honoriert werden“. Aber dass Boni und auch höchste Altersbezüge auch dann noch gezahlt würden, wenn das Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen in schlechter Verfassung ist, sei nicht nach vollziehbar. Manager hätten eine Vorbild- und Führungsfunktion.
Aktiengesellschaften, nicht Familienbetriebe
„Wir haben keinen Raubtierkapitalismus in Deutschland, sondern das Leitbild der sozialen Marktwirtschat“, sagte Oppermann und ergänzte, dass viele Menschen „ein Störgefühl“ hätten, wenn sie erlebten, dass Manager trotz schlechter Leistungen umfassend abgesichert seien, während normale Arbeitnehmer bei schon bei kleinsten Verfehlungen das Risiko eingingen, fristlos gekündigt zu werden.
Oppermann machte deutlich, dass es „eine durchsichtige Argumentation“ sei, wenn behauptet wird, der Markt verlange diese exorbitanten Vergütungen, weil die Dax-Manager sonst alle abwandern würden in die USA. „Diese Gefahr ist gering“, so der SPD-Fraktionschef.
Sein Stellvertreter Carsten Schneider, zuständig für die Bereiche Finanzen, Steuern und Haushalt, erklärte, es gehe in dem Gesetzentwurf nur um Aktiengesellschaften. Familienbetriebe etwa seien schon deshalb ausgenommen, weil Familienunternehmer mit vollem Risiko und mit ihrem Eigentum für diese Unternehmen geradestünden. Vorstände dagegen seien Angestellte und könnten sich sogar gegen grobe Fahrlässigkeit versichern.
Schneider legte auch dar, dass das Thema die SPD-Fraktion schon lange umtreibe: Bereits 2009 hatte sein Vorgänger Joachim Poß gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern einzuschränken – die Union wollte das schon damals nicht.
Zum Gesetzentwurf:
Die Vorlage setzt sich aus einem Antrag der SPD-Fraktion von 2013 und dem Beschluss einer Klausurtagung vom Januar 2017 zusammen.
- Die Gesamtbezüge eines einzelnen Vorstandsmitglieds ohne Ruhebezüge sind nicht mehr steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, soweit sie in Summe den Betrag von 500.000 Euro übersteigen
- Die Ruhebezüge jedes ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft oder dessen Hinterbliebenen sind nicht mehr steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, soweit sie die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen..
- Die Kriterien, unter denen Vorstandsbezüge durch den Aufsichtsrat herabgesetzt oder zurückgefordert werden können, werden verbindlicher ausgestaltet („muss“ statt „soll“).
- Im Falle einer Schlechtleistung oder regelwidrigen Verhaltens eines Vorstandsmitglieds wird ein gesetzlicher Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung und/oder der Ruhebezüge für den Aufsichtsrat eingeführt.
- Die Rechte der Hauptversammlung werden erweitert. Künftig hat sie über den Vorschlag des Aufsichtsrates über die Festsetzung des Verhältnisses zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens zu entscheiden sowie außerdem über den Vorschlag des Aufsichtsrates über die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder.
Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion wird nun mit dem Koalitionspartner debattiert. Da die CDU sich zuletzt aufgeschlossen für gesetzliche Maßnahmen bei Vorstandsbezügen zeigte, sind die Sozialdemokraten überzeugt, dass die Union sich mehr Gerechtigkeit nicht verweigert.
Thomas Oppermann brachte es auf den Punkt: „Eine Gesellschaft, in der die Mehrheit der Menschen das Gefühl hat, es geht gerecht zu, ist produktiver als eine Gesellschaft, die die Mehrheit als ungerecht empfindet.“
Alexander Linden
https://www.youtube.com/watch
Thomas Oppermann und Carsten Schneider stellen einen Gesetzentwurf vor, mit dem die SPD-Fraktion die exzessive Entwicklung von Vorstandsbezügen begrenzen will.