Die Koalitionsfraktionen haben am Freitag im Parlament in einem Antrag (Drs. 18/3404) verdeutlicht, wie wichtig regionale Wirtschaftsförderung nach wie vor für Deutschland ist. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale und bewährte Instrument der deutschen Regionalförderung. Ihr grundgesetzlich verankertes Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet, insbesondere in Regionen, die den Strukturwandel nicht aus eigener Kraft bewältigen können.

Jetzt werden durch die Umsetzung des Koalitionsvertrages Standortnachteile in besonders strukturschwachen Regionen in Ost- und Westdeutschland durch die Förderung gezielter gewerblicher Investitionen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur gemindert. Lag der Schwerpunkt der regionalen Wirtschaftsförderung zu Beginn auf den strukturschwachen Regionen in Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland, dann auf dem monostrukturierten Ruhrgebiet, so wurde die GRW nach und nach bedeutender für die Grenzregionen der Bundesrepublik (Zonenrandförderung) und sorgte nach der Wiedervereinigung dafür, dass es in den neuen Bundesländern mehr Wirtschaftswachstum und weniger Ungleichheiten gibt.

Die Wirtschaftskraft je Einwohner liegt in allen deutschen Regionen deutlich über 75 Prozent des EU-Durchschnitts. Diese Entwicklung hat zur Konsequenz, dass von 2014 an eine geringere Zuteilung von Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für Deutschland erfolgt und damit der in der Vorperiode den neuen Bundesländern zugutekommende Höchstförderstatus verloren geht.

Darüber hinaus schränkt der Wegfall der Investitionszulage zu Beginn dieses Jahres den innerdeutschen, regionalpolitischen Handlungsspielraum spürbar ein. Trotz der ausgesprochen positiven Entwicklung in Deutschland im europäischen Vergleich besteht weiterhin ein großer politischer Handlungsbedarf zur Förderung der regionalen Wirtschaft innerhalb des Bundesgebietes.

Strukturbrüche innerhalb der Regionen

Auch wenn die regionalpolitische Förderkulisse bis 2020 gesichert ist, müssen bereits heute die Weichen für die künftige Ausgestaltung der regionalen Wirtschaftsförderung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der Zukunftsdebatte zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des Auslaufens ostspezifischer Förderinstrumente gilt es, ein gesamtdeutsches System der regionalen Wirtschaftsförderung mit der Ausrichtung auf Investition und Wachstum zwischen Bund und Ländern zu erarbeiten – wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Insgesamt ist zu beobachten, dass es, trotz der insgesamt positiven Entwicklung, weiterhin strukturschwache Regionen in Deutschland gibt. Auffällig dabei: Die Strukturbrüche und Disparitäten haben nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Regionen zugenommen. Ins-besondere der demographische Wandel ist ursächlich dafür. Darüber hinaus sind beispielsweise die Arbeitsmarktlage oder die Verfügbarkeit von Fachkräften Indikatoren, die sich zwischen strukturschwächeren ländlichen, teilweise altindustriellen Regionen und strukturstärkeren Regionen auseinander entwickeln. Vor diesem Hintergrund verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion einen integrierten, verschiedene Politikfelder umfassenden Lösungsansatz.

Die Bundesregierung soll auch künftig darauf achten, dass das gesamtdeutsche System der regionalen Wirtschaftsförderung und die bestehenden wirtschaftspolitischen Instrumente sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, um beispielsweise eine optimale Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen zu gewährleisten.