Bestehende Unklarheiten haben in den vergangenen Monaten die Kreditvergabe insbesondere für junge Familien, befristet Beschäftigte und Seniorinnen und Senioren erschwert. Wie von der SPD-Bundestagsfraktion gefordert, sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass bei den Sicherheiten für ein Darlehen Wertsteigerungen von Immobilien uneingeschränkt berücksichtigt werden dürfen, wenn das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonen: „Wohnimmobilienkredite binden häufig ein Leben lang. Für die SPD-Bundestagsfraktion war wichtig, einerseits die Voraussetzungen zu schaffen, um die zurückhaltende Kreditvergabepraxis der Banken zu beenden und gleichzeitig Regelungen zu schaffen, die keine Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten. Das ist uns gelungen. Mit den klarstellenden Regelungen schaffen wir für alle Beteiligten Rechtssicherheit.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt zudem die von den Bundesministerien für Finanzen sowie Recht und Verbraucherschutz eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei Wohnimmobilienkrediten. Noch in dieser Legislaturperiode werden im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher Verbesserungen hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen angestrebt.“