Hintergrund ist die Debatte um die sogenannte Schmähkritik des Satirikers Jan Böhmermann. Der türkische Präsident Erdogan hatte daraufhin die Ermächtigung zu einer Strafverfolgung wegen der Beleidigung eines Staatsoberhauptes durch die Bundesregierung beantragt.
Die Türkei ist kein gutes Beispiel: Seit Jahren gibt es in der Türkei eine negative Entwicklung in Bezug auf Presse- und Meinungsfreiheit. Hunderte türkische Journalisten müssen sich wegen kritischer oder investigativer Veröffentlichungen vor Gericht verantworten. Inzwischen sind beinahe 2000 Menschen mit Strafverfahren wegen Beleidigung des Präsidenten oder ähnlicher Vorwürfe überzogen worden. Reporter ohne Grenzen haben die Türkei daher weit hinten auf der Liste der Pressefreiheit eingestuft: Platz 151 von 180 Staaten.
„Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas im Kabinett gegen den Antrag der Türkei im Fall Böhmermann und damit gegen eine Strafverfolgungsermächtigung wegen Majestätsbeleidigung gestimmt haben; denn bei dieser Ermessensentscheidung kam es eben nicht auf juristische Erwägungen an, sondern vor allem auf die politische Wirkung“ stellt Martin Dörmann fest.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des unzeitgemäßen § 103 Strafgesetzbuch beschlossen. „Lassen Sie uns ein klares Signal setzen, dass wir autokratischen Machthabern kein Sonderrecht mehr einräumen; denn unsere Haltung muss doch klar sein: Im Zweifel für die Freiheit“ appelliert Martin Dörmann.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Meinungs- und Kunstfreiheit sind nicht verhandelbar.
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Thomas Oppermann begründet, weshalb der Paragraph 103 im Strafgesetzbuch entfallen sollte. Seine Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.