Frau und Mädchen können nach einer Verhütungspanne in die nächste Apotheke gehen, sich beraten lassen und das Medikament sofort kaufen. Der unnötige Zeitverlust durch Wege zu Arztpraxen oder Krankenhausrettungsstellen entfällt damit.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese längst überfällige Entscheidung der Bundesregierung sehr“, erklärte dazu die zuständige Berichterstatterin Mechthild Rawert. Damit werde deutlich: Frauen in Deutschland wollen und können hinsichtlich ihrer reproduktiven und sexuellen Rechte selbstbestimmt entscheiden – so, wie es für Frauen in 78 anderen Staaten längst usus ist.

Für Frauen vor dem vollendeten 20. Lebensjahr gilt nun auch die Kostenerstattung für die „Pille danach“ wie bei der Anti-Babypille. Wer die Kosten erstattet haben will, muss in der Apotheke ein Rezept vorlegen. Verzichtet frau auf eine Kostenerstattung, erhält sie die „Pille danach“ nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. Damit existiere nun die Wahlfreiheit, für die sich die SPD seit vielen einsetze, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis.

Anlass dafür, die Rezeptfreiheit auch in Deutschland einzuführen, war die Freigabe von Ulipristalacetat durch die Europäische Kommission am 7. Januar 2015. In der letzten Legislaturperiode hatte die SPD-Fraktion bereits mit einem Antrag zur Freigabe der „Pille danach“ die parlamentarische Debatte initiiert. Dieses Ziel hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch in der Großen Koalition stets im Blick.